Gericht

Neuauflage im Torun-Prozess - Sicherungsverwahrung wird geprüft

Von 
Stefan Skolik
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Ein Bild vom Prozessbeginn im Oktober 2018 in Frankenthal. © Klaus Venus

Frankenthal. Rechtskräftig verurteilt ist der Angeklagte Ramazan G. bereits seit 2018: Der Mann sitzt lebenslang im Gefängnis. Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Frankenthal hatte ihn damals wegen Mordes an dem Immobilienunternehmer Ismail Torun in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub und Erpressung mit Todesfolge schuldig gesprochen und ihn zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Doch der Prozess gegen G. wurde an die 2. Große Strafkammer des Frankenthaler Gerichts zurückverwiesen: Der Bundesgerichtshof hatte ein Teil des ursprünglichen Urteils aufgehoben. Dabei ging es um die Sicherungsverwahrung von G. wegen der besonderen Schwere der Schuld. Ob diese Sicherungsverwahrung, die eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren aus der lebenslänglichen Freiheitsstrafe verhindert, rechtens war und weiter Bestand hat – darum geht es in dem neuerlichen Verfahren gegen den Angeklagten G., das ab dem 13. Februar beginnt.

Verschleppt und erdrosselt

Der Angeklagte Ramazan G. hatte mit seinen Komplizen Hüseyin T. und Yasemin T. einen Brühler Automatenaufsteller unter einem Vorwand zu einem Treffen gelockt, um ihn zu verschleppen und Geld aus ihm herauszupressen. Der 64-Jährige war später erdrosselt worden.

In einem anderen Fall wurde der Ludwigshafener Immobilienunternehmer Ismail Torun ebenfalls in einen Hinterhalt gelockt, überwältigt und zur Zahlung von 975 000 Euro gezwungen. Um die Tat zu vertuschen, wurde er erdrosselt. Ein großer Teil des Lösegelds ist noch verschwunden.

Redaktion Planer Neckar-Bergstraße / Redakteur Ladenburg

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