Urteil - Angliederung an Edenkoben ist laut Gericht nichtig

Maikammer siegt im Kampf um Fusion

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Maikammer/Koblenz. Karl Schäfer ist zufrieden - und wieder Bürgermeister einer eigenständigen Verbandsgemeinde. Maikammers Angliederung an Edenkoben ist nichtig, wie gestern die Richter am rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof in Koblenz verkündeten.

Die Zwangsfusion der Gemeinde vor knapp einem Jahr sei mit der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie der Landesverfassung nicht vereinbar. "Ich sehe diese Entscheidung als eine Bestätigung unserer Auffassung", sagte Schäfer (CDU).

Im Zuge der rot-grünen Gebietsreform war Maikammer fusioniert worden. Um die kleinteilige kommunale Struktur aufzulösen, will die Regierung Verbandsgemeinden mit mindestens 12 000 Einwohnern schaffen. Mit rund 8500 ist Maikammer kleiner. Schäfer berief sich aber darauf, als leistungsstarke Gemeinde unter eine Ausnahmeregelung zu fallen. Diese Auffassung bestätigte das höchste Gericht des Landes nun.

Verfassungskonform ist nach Ansicht der Richter dagegen das grundlegende Gesetz, das die Kriterien solcher Zwangsfusionen festlegt. Das bewertete Innenstaatssekretär Günter Kern (SPD) positiv. Auch der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) sieht darin eine "klare Bestätigung der Kommunalreform". Negativ sei, dass die Richter die Fusion Maikammers für nichtig erklärten. Das sei aber eine Einzelfallproblematik.

Sechs weitere Zusammenschlüsse stehen beim VGH auf dem Prüfstand. Auf sie habe das gestrige Urteil keine Auswirkungen, sagten die Richter. Im Fall Maikammer muss das Land der Gemeinde die Kosten erstatten. Für die Kommunen sei das Urteil ein wichtiges Signal, teilte der Vorsitzende des rheinland-pfälzischen Gemeinde- und Städtebundes, Aloysius Söhngen, mit: "Die Entscheidung macht deutlich, dass 'größer' nicht automatisch 'besser und effizienter' bedeutet." lrs

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