Staatsanwaltschaft

Mädchen in Ludwigshafen und Weinheim angesprochen: Sexualstraftäter wieder in Haft

Weil er Mädchen in Weinheim und Ludwigshafen angesprochen hat, muss ein 31-Jähriger in Untersuchungshaft. Er war ein bereits verurteilter Sexualstraftäter, der an einem Präventionsprogramm teilgenommen hatte

Von 
Lena Spilger
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Weil er Mädchen in Ludwigshafen angesprochen hat, muss ein 31-Jähriger in Untersuchungshaft (Symbolbild). © Johannes Neudecker/dpa

Rhein-Neckar. Nachdem ein Sexualstraftäter aus Weinheim seine Straftat verbüßt hatte, ist er nun erneut auffällig geworden und deshalb in Untersuchungshaft. Wie die Polizei mitteilt, war der 31-Jährige im Jahr 2022 entlassen worden und wird seitdem von einer Führungsaufsicht beobachtet. In den vergangenen Monaten sprach er mehrfach junge Teenagerinnen auf der Straße an, was die Aufsicht des Mannes zur Vorsicht alarmiert. 

Verurteilung im Jahr 2019

Der heute 31-Jährige war bereits im Jahr 2019 wegen der Begehung einer Sexualstraftat verurteilt worden. Nach Verbüßung seiner Freiheitsstrafe und Entlassung aus der Haft im Jahr 2022 beurteilt eine Führungsaufsicht im Rahmen eines Präventionskonzeptes, ob der Mann noch eine Gefahr darstellt. Er wurde in ein Programm für besonders rückfallgefährdete Straftäter aufgenommen.

Annäherung an junge Mädchen

Am 26. Juni sprach der 31-Jährige eine 13-Jährige in Ludwigshafen an und wurde im Anschluss durch einen richterlichen Beschluss für eine Woche in Gewahrsam genommen.

Auch danach habe die Polizei weiterhin beobachten können, dass der 31-Jährige die Nähe zu Kindern sucht. So sprach er in Weinheim zwei Mädchen im Alter von 13 und 16 Jahren an. Deshalb nahm man ihn am 19. August nach richterlicher Anordnung erneut in Gewahrsam.

Neuer Tatverdacht

Am 23. August sitzt der 31-Jährige wieder in einem Gefängnis. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal erließ das Amtsgericht Frankenthal Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht. Als Haftgrund wurde Flucht- und Verdunklungsgefahr angenommen.

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