Tötungsdelikt

Leiche in Worms: 15-Jährige soll ertrunken sein

Ist das 15-jährige Mädchen, das tot am Rheinufer in Worms gefunden wurde, ertrunken? Das legt das Obduktionsergebnis nahe. Unter Verdacht stehen weiterhin die Eltern, zu denen es neue Infos gibt

Von 
Till Börner
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Im Wormser Stadtteil Rheindürkheim fand die Kriminalpolizei Mainz im Juni die Leiche eines 15-jährigen Mädchens. Ihr Körper wies mehrere Verletzungen Einblutungen und Hämatome auf. © Michael Deines

Worms / Mainz. Die 15-Jährige, die am Montag tot am Rheinufer bei Worms gefunden worden ist, soll ertrunken sein. Wie das Polizeipräsidium Mainz mitteilt, ist dies das Ergebnis einer am Dienstag durchgeführten Obduktion. 

Ob der Fundort der Leiche auch der Tatort ist, bleibt weiterhin Gegenstand der Ermittlungen. Konkrete Anhaltspunkte, dass sich der Tatort nicht im Bereich des Fundortes befindet, liegen nicht vor. 

15-Jährige tot am Rheinufer gefunden: So viel ist bekannt

Am Sonntagvormittag hatte sich die Mutter der 15-Jährigen bei der Polizeiinspektion Pirmasens gemeldet und den Verdacht der Tötung ihrer Tochter mitgeteilt. Demnach soll die Tat bereits am Samstagabend am Rhein stattgefunden haben. Im Rahmen von Suchmaßnahmen der Kriminalpolizei konnte die Leiche dann gefunden werden.

Der 39-jährige Vater und die 34 Jahre alte Mutter, die ebenso wie die tote Tochter die afghanische Staatsangehörigkeit besitzen, befinden sich derzeit wegen des Verdachts des Totschlags in Untersuchungshaft. Am Dienstag hatte Polizei und Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass der Verdacht bestehe, dass "die Beschuldigten den Entschluss zur Tötung ihrer Tochter gefasst haben, weil sie mit deren Lebenswandel nicht einverstanden waren". Beide Beschuldigten haben sich bereits zum Tatvorwurf eingelassen, teilt die Polizei mit. Mit Verweis auf die derzeitigen Ermittlungen teilen die Behörden jedoch keine weiteren Infos mit.

Die Beschuldigten waren beide in Pirmasens, jedoch an unterschiedlichen Adressen gemeldet. Die Tochter war bei der Mutter wohnhaft gemeldet. Weitere Informationen zum Wohnort werden zum Schutz der Privatsphäre unbeteiligter Personen nicht veröffentlicht.

Der 39-jährige Beschuldigte ist im Besitz einer Aufenthaltsgestattung. Die 34-jährige Beschuldigte ist im Besitz einer Niederlassungserlaubnis.

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