Justiz

Landgericht Frankenthal verurteilt Mann nach versuchtem Mord in Speyer zu Haftstrafe

Mehrfach soll er mit einem Klappmesser auf Mutter und Tochter eingestochen haben. Was eine unerfüllte Liebesbeziehung mit der Tat zu tun hat, was vor Ort passiert ist und wie lange der Mann deshalb ins Gefängnis muss

Von 
Vanessa Schmidt
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© Bernhard Zinke

Zu zehn Jahren und sechs Monaten Haftstrafe ist ein 29-Jähriger vor dem Landgericht Frankenthal verurteilt worden. An diesem Montagmorgen verkündet die Kammer das Urteil im Prozess um den Messerangriff in Speyer, bei dem der Angeklagte Fawad O. eine Mutter und deren Tochter schwer verletzt haben soll.

Angeklagt wurde der 29-Jährige wegen versuchten Mordes, verurteilt hat in das Landgericht nun wegen versuchten Mordes an der damals 16-jährigen Tochter und versuchten Totschlags an der damals 36-jährigen Mutter sowie wegen gefährlicher Körperverletzung in beiden Fällen. Zehn Jahre und sechs Monate muss er seine Haftstrafe absitzen.

Angeklagter will sich nach Urteil noch zu Wort melden

Während die Vorsitzende Richterin Mirtha Hütt das Urteil verkündet, senkt der Angeklagte den Blick. Als die Richterin die Gründe für das Urteil verliest, schüttelt der Angeklagte jedoch immer wieder den Kopf und will etwas sagen - auch nach mehrmaliger Ermahnung durch die Richterin. Im Prozess blieb Fawad O. dagegen ziemlich still. Wie Richterin Hütt ausführt, hat er erst zum Ende der Verhandlungen ein spätes, knappes Geständnis abgelegt. Angaben zum Motiv habe der Mann dabei nicht gemacht. Das Gericht konzentrierte sich in der Urteilsfindung deshalb so auf die Faktenlage, Gutachten und Zeugenaussagen.

Traum von gemeinsamer Zukunft mit Minderjähriger

Der Angeklagte und die geschädigte 16-Jährige sollen sich trotz hohen Altersunterschieds angefreundet haben. Wie die Richterin verkündet, hat der Angeklagte unter anderem Drogen für die Jugendliche besorgt und diese auch gemeinsam mit ihr konsumiert. Das Mädchen habe mehrfach betont, dass es sich um ein rein platonisches Verhältnis handle.

Der Mann wiederum habe immer wieder seine Liebe gegenüber der Minderjährigen bekundet, sogar seiner Familie in Afghanistan habe er von ihr erzählt. Er habe mit ihr eine Zukunft aufbauen und Kinder bekommen wollen. Die 16-Jährige wiederum soll auch während der Freundschaft Beziehungen mit anderen Männern geführt und diese gegenüber dem Angeklagten offen kommuniziert haben. „Die Nebenklägerin hatte zu keinem Zeitpunkt Interesse an einer festen Beziehung mit dem Angeklagten“, erläutert die Richterin. Rechtsanwältin Katja Kosian, die Mutter und Tochter in der Nebenklage vertritt, nickt zustimmend. Das Gericht betont, dass es das Verhalten der 16-Jährigen nicht moralisch bewertet. Auch gibt es ihr in keiner Form eine Mitschuld am Geschehen.

Tat ereignete sich vor Ort in Wohnung von Mutter und Tochter

Die Geschädigte habe den Angeklagten immer wieder zurückgewiesen, sogar eine Geschlechtskrankheit habe sie vorgetäuscht, damit er kein sexuelles Interesse mehr an ihr zeige. Im Sommer 2022 soll sie den Kontakt zu ihm abgebrochen haben, worunter Fawad O. gelitten habe. Seine Familie in Afghanistan habe das Mädchen sogar kontaktiert, um für eine Beziehung mit ihm zu werben. Als das Handy der 16-Jährigen kaputt ging, habe sie wieder Kontakt zum Angeklagten gesucht, der ihr ein Neues besorgen sollte. Ohnehin habe sie oft Geschenke von ihm angenommen oder sich Geld geben lassen. In der Nacht vor der Tat sollen sich das Opfer und der Angeklagte zu einem Fernseh-Abend in der Wohnung der 16-Jährigen im Speyerer Norden verabredet haben, wo sie zusammen mit ihrer Mutter lebt.

Fawad O. übernachtete auf einer Matratze auf dem Boden im Zimmer der 16-Jährigen. Die Mutter habe die freundschaftliche Beziehung zwischen ihrer Tochter und dem wesentlich älteren Angeklagten akzeptiert, weil sie sich erhofft habe, so darüber informiert zu bleiben, wo ihre Tochter unterwegs ist, und dass der Angeklagte auf diese aufpasse. Jedoch habe auch sie immer wieder gegenüber Fawad O. kommuniziert, dass das Mädchen nicht an einer romantischen Beziehung mit ihm interessiert sei. Diese ständige Zurückweisung und Enttäuschung solle beim Angeklagten das Fass zum Überlaufen gebracht haben, verkündet Richterin Hütt im Urteil.

Gericht sieht heimtückische Tötungsabsicht als Motiv bestätigt

Mit den Worten „Sorry, da muss ich das jetzt tun“ habe er die Jugendliche mit einem Klappmesser angegriffen, als diese vom Duschen zurück in ihr Zimmer gekommen sei, wo sich der Angeklagte noch aufhielt. Durch die Schreie ihrer Tochter sei auch die Mutter auf das Geschehen aufmerksam geworden, weshalb Fawad O. auch diese mit dem Messer angegriffen und dabei gesagt habe: „Ich will, dass du stirbst. Du und deine Scheiß-Familie.“

Hinsichtlich des Angriffs auf die Tochter sah die Kammer das Mordmerkmal der Heimtücke bestätigt und verurteilte Fawad O. daher wegen versuchten Mordes. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft gefordert, die Verteidigung wiederum hatte auf gefährliche Körperverletzung plädiert.

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