War es eine Scheinehe oder steht familiärer Druck hinter der gewünschten Aufhebung der Ehe? Mit dieser Frage hat sich das Amtsgericht Frankenthal Ende Dezember beschäftigen müssen. Geklagt hatte eine Frau mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2020 vor dem Standesamt Frankenthal einen türkischen Staatsangehörigen geheiratet hatte. Es sei eine Scheinehe gewesen, mit dem Ziel, dass der Mann eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhalte, so die Frau. Ihr Angetrauter argumentierte jedoch, sie stelle den Antrag auf Eheaufhebung nur, da sie von ihrer Familie unter Druck gesetzt werde. Da diese von Anfang an gegen die Ehe gewesen sei, solle die Aufhebung der Wiederherstellung der Familienehre dienen, hieß es in einer Mitteilung des Amtsgerichts.
Keine gemeinsame Wohnung
Die Richter gaben in ihrem – noch nicht rechtskräftigen – Urteil der Frau recht. Zwar habe der Mann monatlich 500 Euro an die Frau überwiesen, doch dies begründe an sich keinen Beitrag zur ehelichen Lebensgemeinschaft. Eine solche setze die wechselseitige Übernahme persönlicher Verantwortung voraus. Und die habe es nach Ansicht der Richter im vorliegenden Fall nicht gegeben. So hatte die Antragsstellerin angegeben, dass sie mit ihrem Ehemann nie eine gemeinsame Wohnung bewohnt habe, sondern mit ihrem ehemaligen Lebensgefährten. Die Ehe sei derart zustande gekommen, dass der Onkel des Antragsgegners – und gleichzeitig Chef ihres ehemaligen Lebensgefährten – sie gebeten habe, den Mann zu heiraten, damit dieser eine Aufenthaltserlaubnis erhalte. Die Antragstellerin habe dem zugestimmt und im Gegenzug dafür monatlich 500 Euro erhalten, teilte das Gericht mit.
Newsletter "Guten Morgen Mannheim!" - kostenlos registrieren
Ihr Noch-Ehemann wies den Vorwurf der Scheinehe zurück. Er habe nicht in der gemeinsamen Wohnung leben können, da er die Asylunterkunft, in der er damals wohnte, nicht habe verlassen dürfen. Später sei er dann zu seiner Frau gezogen. Die 500 Euro monatlich seien als Haushaltsgeld gedacht gewesen.
Überzeugen konnte er damit die Richter nicht. Selbst wenn das Geld als Haushaltsgeld bestimmt gewesen sein sollte, reiche es nicht aus, wenn ein Ehegatte dem anderen in finanzieller Hinsicht Beistand leistet, aber keinerlei Verantwortung im personalen Bereich übernehmen will, so die Richter. So habe der Mann auf Nachfragen angegeben, das minderjährige Kind seiner Frau nicht näher zu kennen. Dies schließe ebenso eine Beziehung der Beteiligten auf Basis von Beistand, Hilfe, Fürsorge und Rücksichtnahme aus, befand das Gericht.
Die Ehe der Beteiligten sei zu dem Zweck geschlossen worden, dass der Mann einen Aufenthaltstitel erlangt, urteilten die Richter und hoben die Ehe auf.
URL dieses Artikels:
https://www.mannheimer-morgen.de/metropolregion_artikel,-metropolregion-landgericht-frankenthal-hebt-scheinehe-auf-_arid,2042711.html