Frankenthal. Im Fall einer Klage wegen eines vermeintlichen Gesundheitsschadens durch eine Corona-Impfung hat das Landgericht in Frankenthal den 20. Februar 2024 als Verkündungstermin bestimmt. „Dann könnte ein Urteil verkündet werden, gegebenenfalls auch ein Beweisbeschluss oder etwa ein Hinweis- oder ein Auflagenbeschluss“, sagte eine Justizsprecherin am Dienstag in der pfälzischen Stadt.
Zuvor hatte eine Frau aus Rheinland-Pfalz gegen den Mainzer Impfstoffhersteller Biontech geklagt. Dies begründete sie nach Angaben des Gerichts damit, dass es nach einer zweiten Impfung zu einer beidseitigen Lungenarterien-Embolie gekommen sei - also zu einem Verschluss von Blutgefäßen in der Lunge. Da die Ursache nicht habe festgestellt werden können, führe die Frau diese auf die Impfung zurück. Die Klägerin fordert Schadenersatz und Schmerzensgeld. Biontech hält die Klage für unbegründet.
Nicht die erste Klage dieser Art
Die Verhandlung fand am Dienstag statt. Der Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit seitens der Klägerin sei nicht weiter aufrechterhalten worden, hieß es. Ein Vergleich kam nicht zustande
Es handelt sich dabei nicht um den ersten Prozess dieser Art in Deutschland. Erst vor einigen Wochen wies das Landgericht Rottweil die Klage eines 58-jährigen Mannes ab, der den Impfstoff der Firma Biontech für die fast vollständige Erblindung seines rechten Auges verantwortlich machte. dpa/jak
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