Rhein-Neckar. Die Weinheimer Kerwe musste bereits ohne Böllerschüsse eröffnet werden, das traditionelle Feuerwerk beim Wormser Backfischfest fiel ebenfalls aus, und bei der Heidelberger Schlossbeleuchtung verzichteten die Pyrotechniker auf laute Knalltechnik. Grund dafür sind die Restriktionen wegen der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Nun wächst die Sorge, dass in den betroffenen Gebieten nicht einmal an Silvester die Sau rausgelassen werden kann.
Allgemeinverfügungen untersagen Pyrotechnik
In der Allgemeinverfügung, die nach dem Fund eines Kadavers im Norden von Hemsbach erlassen wurde, heißt es: „Über die gesetzlich bestehenden Verbote hinaus ist es untersagt, außerhalb geschlossener Räume Feuerwerkskörper und pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater abzubrennen.“ Auch im Kreis Bergstraße, der derzeit im Bereich Ried mit einem schweren Seuchengeschehen kämpft – es wurden bereits rund 150 infizierte tote Tiere gefunden – , gilt eine entsprechende Regelung. Auf Antrag kann jedoch eine Ausnahme genehmigt werden.
Aber wie steht es nun mit Silvester? Hierzu gibt es aus beiden Landratsämtern ähnliche Aussagen. Die kurze Antwort: Man weiß es noch nicht. Die lange Antwort: „Wir stehen diesbezüglich mit dem baden-württembergischen Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Austausch“, erklärt Ralph Adameit vom Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises. Matthias Schimpf, zuständiger Dezernent für das Seuchengeschehen im Kreis Bergstraße, fügt hinzu, dass aktuell „Abstimmungsgespräche“ stattfinden.
Nach Angaben des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis werden die Restriktionen von den Bürgern schon jetzt eher stiefmütterlich befolgt: „Mit zunehmender Dauer der Maßnahmen stellen wir eine gewisse Nachlässigkeit fest“, sagt Sprecher Adameit. „Deshalb haben wir bereits mehrfach, auch mittels Pressemitteilungen, darauf hingewiesen, dass die Einhaltung der Maßnahmen nach wie vor wichtig ist – ganz aktuell im Hinblick auf das Seuchengeschehen im Kreis Bergstraße.“
Jedoch scheinen die Restriktionen auch bei der Behörde nicht die oberste Priorität zu genießen. Im Rhein-Neckar-Kreis finden Kontrollen nur vereinzelt statt. Bußgelder wurden im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest bisher nicht verhängt. „Es sind jedoch schon Anzeigen eingegangen, deren Verfahren noch laufen“, so Ralph Adameit.
Behörden wollen Seuchengeschehen eingrenzen
Auf die Frage, welchen Einfluss Feuerwerk und Ähnliches auf das Seuchengeschehen haben, erläutert der Sprecher: „Wichtig ist, das Infektionsgeschehen einzugrenzen. Das Ziel ist, die Afrikanische Schweinepest möglichst lokal zu halten.“ Ein wichtiger Aspekt sei dabei, dass die Wildschweine nicht aus ihren üblichen Aufenthaltsgebieten vertrieben werden – etwa durch Feuerwerk, Menschenansammlungen oder laute Musik. Immerhin: Anders als im Kreis Bergstraße gibt es im Rhein-Neckar-Kreis weiterhin nur den einen bestätigten Fall eines infizierten Wildschweins im Norden von Hemsbach.
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