Mannheim/Weinheim. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat Anklage gegen einen Arzt aus Weinheim erhoben. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, soll der Arzt in 291 Fällen unerlaubt gewerbsmäßig Betäubungsmittel verschrieben haben. Zudem soll er unrichtige Gesundheitszeugnisse in zehn Fällen ausgestellt und in 114 Fällen unerlaubt Heilkunde ausgeübt haben. Gegen den Arzt wurde auch Anklage wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erhoben.
Die Ermittlungen haben ergeben, dass der Mann spätestens Anfang 2019 den Entschluss gefasst haben soll, Patienten auf deren Wunsch hin Betäubungsmittel zu verschreiben, obwohl er gewusst habe, dass diese Verschreibungen bei den jeweiligen Patienten ärztlich nicht indiziert gewesen seien. Er habe zudem die erforderliche ärztliche Kontrolle und Begleitung nicht in der gebotenen Art und Weise wahrgenommen und habe die Betäubungsmittel teilweise über die gesetzlich erlaubten täglichen oder monatlichen Höchstmengen hinaus verschrieben.
Mutmaßlich Rezepte gegen Geld ausgestellt
In einigen Fällen habe der Angeklagte seinen Patienten zudem wunschgemäß entgegen der fehlenden ärztlichen Indikation eine Bescheinigung zur Verwendung von Cannabis ausgestellt, worin er eine vermeintlich gegebene Fahrtüchtigkeit bei Einhaltung der ärztlich vereinbarten Einnahme bestätigt habe.
Spätestens Anfang Juli 2022 soll der Arzt Patienten gegen die jeweilige Zahlung von mindestens 1500 Euro entgegen der fehlenden ärztlichen Indikation Betäubungsmittelrezepte zur Vorlage und Einlösung bei Apotheken ausgestellt haben. Außerdem soll er ihnen ebenfalls unzutreffende ärztliche Diagnosebescheinigungen zur Verwendung von Cannabis ausgestellt haben.
Approbation des Arztes ruht seit Herbst 2022
Im Oktober 2022 ordnete das Regierungspräsidium Stuttgart das Ruhen der Approbation des Arztes an, dennoch soll er anschließend seine ärztliche Tätigkeit fortgesetzt haben. Bei der Durchsuchung seiner Praxis im Juni konnten 42 Gramm MDMA sichergestellt werden. Einer Angestellten des Arztes wird Beihilfe zu zwei Fällen des unerlaubten Verschreibens von Betäubungsmitteln vorgeworfen.
Das Landgericht hat nunmehr über die Zulassung der Anklage zu entscheiden. Ein Verhandlungstermin wurde noch nicht bestimmt. Der Arzt befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
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