Hassloch. Wir dürften nicht einmal öffnen, wenn die 7-Tage-Inzidenz bei Null läge, denn Freizeitparks werden wie Jahrmärkte in der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes schlichtweg gar nicht berücksichtigt“, sagt der Verwaltungsleiter des Haßlocher Holiday Parks, Bernd Beitz, im Gespräch mit dieser Redaktion. Deshalb wird der Freizeit Park in Haßloch (Kreis Bad Dürkheim) jetzt eine Klage gegen das Land Rheinland-Pfalz einreichen. Alle Versuche, auf dem Verhandlungsweg etwas in Mainz zu erreichen, seien bislang gescheitert.
„Wir möchten eine Gleichstellung mit Zoos und Museen erreichen, die bei einer Inzidenz von unter 100 öffnen dürfen“, betont Beitz. Vertreten wird der Holiday Park von einer Berliner Kanzlei, die bereits für den Heidepark in Soltau die Öffnung vor Gericht erstritten hat. Spätestens in der nächsten Woche soll ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Neustadt eingereicht werden.
Bewährtes Hygienekonzept
Das Land begründe die Schließung mit dem überregionalen Einzugsgebiet des Parks und der Schwierigkeit, Infektionsketten nachzuvollziehen. Beitz kann das nicht nachvollziehen. Zum einen unterscheide sich der Einzugsbereich des Holiday Parks nicht von dem eines großen Zoos oder des Technik Museums und zum anderen müsse man auch die umgekehrte Besucherbewegung berücksichtigen: „Wenn die Pfälzer in die Wilhelma nach Stuttgart oder den Zoo in Karlsruhe fahren dürfen, wo ist da die Schutzwirkung?“ Zumal der Park auf 400 000 Quadratmetern nur 5000 Besucher zulassen werde und die Ansteckungsgefahr im Freien sehr viel geringer sei als in Kinos, die nun ebenfalls öffnen dürften. Der Holiday Park verfüge außerdem über ein bewährtes Hygienekonzept.
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