NS-Kunst - Streitparteien wollen außergerichtliche Lösung

Hitlers Pferde: Prozess um Funde aus Bad Dürkheim findet doch nicht statt

Von 
Jasper Rothfels
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Nach der NS-Zeit lange Zeit auf einem Militärgelände in Brandenburg: Eines der beiden "Schreitenden Pferde". © dpa

Bad Dürkheim/Frankenthal.. Im Streit um die Eigentumsrechte an den Bronzeskulpturen „Schreitende Pferde“ und anderer NS-Kunst wollen der Bund und ein Mann aus Bad Dürkheim nun außergerichtlich nach einer Lösung suchen. Ein in der Sache für den kommenden Donnerstag anberaumter Verhandlungstermin vor dem Landgericht Frankenthal wurde nach Gerichtsangaben vom Montag aufgehoben. Beide Parteien hätten beantragt, das Verfahren ruhen zu lassen, hieß es. „Die Parteien wollen eigenen Angaben nach die Sach- und Rechtslage außerhalb einer mündlichen Verhandlung erörtern und hierbei auch Möglichkeiten einer anderweitigen Beilegung des Rechtsstreits besprechen.“ Ob es zu einem neuen Verhandlungstermin komme, hänge davon ab, ob die Parteien das Verfahren wieder aufriefen. Das sei zum derzeitigen Zeitpunkt „völlig offen“.

Konflikt seit Mai 2015

Die Auseinandersetzung zwischen dem Bund und dem Bad Dürkheimer läuft seit über fünfeinhalb Jahren. Im Mai 2015 hatten Berliner Fahnder in einer Lagerhalle der Kurstadt monumentale NS-Kunst sichergestellt, darunter die Bronzeplastiken „Schreitende Pferde“ von Josef Thorak, die einst vor Hitlers Neuer Reichskanzlei standen. Beide Parteien waren der Ansicht, der Eigentümer zu sein. Nach diversen Prozessen hatte die Bundesrepublik im Mai vor dem Landgericht Frankenthal Klage auf Herausgabe der Werke erhoben. Die Gegenstände, die lange in der DDR auf einem Kasernengelände lagerten, seien mit der Wiedervereinigung Bundeseigentum geworden, lautet das Argument laut Gericht.  Der Mann erklärte hingegen laut Gericht, er  habe die Werke 1989, also vor der Wiedervereinigung, von einem Metallhändler in Oranienburg bei Berlin „zulässigerweise“ erworben. Er beantragte, die Klage abzuweisen. Auch halte er die Forderungen für verjährt.

Neben den „Schreitenden Pferden“ fordert der Bund vier weitere Bronzeskulpturen von dem Mann: „Der Künder“ und  „Berufung“ von Arno Breker sowie „Galathea“ und „Olympia“ von Fritz Klimsch. „Es soll nach wie vor sichergestellt werden, dass die Objekte mit dem Ziel präsentiert werden können, eine kritische Auseinandersetzung mit der NS-Staatskunst, deren Entstehung und Instrumentalisierung innerhalb des NS-Systems und der NS-Ideologie zu ermöglichen“, hatte die Pressestelle der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) anlässlich der Klageerhebung auf Anfrage mitgeteilt.

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