Heidelberg. Wegen versuchten Mordes und Vortäuschung einer Straftat müssen sich zwei Frauen vor dem Landgericht Heidelberg verantworten. Der 36-jährigen Laura P. (alle Namen von der Redaktion geändert) wird vorgeworfen, einen Mordkomplott gegen den eigenen Ehemann geschmiedet zu haben, um an dessen Erbe zu gelangen. Gemeinsam mit der 58-jährigen Brigitte K. soll die Einzelhandelskauffrau einen Likör mit Medikamenten versetzt haben, um den von ihr getrennt lebenden Martin P. zu betäuben und anschließend mithilfe einer Rasierklinge einen Selbstmord zu inszenieren. Nachdem das Komplott scheiterte, sollen die Angeklagten eine Entführung vorgetäuscht haben, um den Verdacht von sich zu lenken.
Am Abend des 10. Mai 2020 soll Laura P. ihren Noch-Ehemann in Angelbachtal besucht haben, im Gepäck Kartoffelgratin mit Würstchen und eine Flasche Likör. Alles selbstgemacht. Doch das alkoholischen Getränks hatte eine besonders pikante Zutat: Schlaftabletten. Diese soll Laura P. zuvor gemeinsam mit Brigitte K. zerstoßen und dem Magenbitter beigemischt haben. Die sedierende Wirkung der Mixtur sollte Martin P. zunächst betäuben, anschließend habe man ihm die Pulsadern aufschneiden wollen. Durch den fingierten Selbstmord hätten sich die beiden Frauen erhofft, an das Erbe P.s zu gelangen – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Pulsandern aufgeschnitten
Nachdem sie sich vergewissert habe, dass ihr Ehemann durch das Gemisch ruhiggestellt worden und eingeschlafen sei, habe Laura P. gegen 23 Uhr die Wohnung verlassen – dabei aber noch ein Fenster im Badezimmer geöffnet. Durch dieses sei Brigitte K. gegen Mitternacht in das Apartment eingestiegen, um Martin P. mit einer Rasierklinge zu töten. Durch einen kleinen Schnitt habe die gelernte Hilfskrankenschwester zunächst überprüft, ob P. tatsächlich schlafe, danach zu einem 15cm langen Schnitt entlang der Pulsadern angesetzt. Als Martin P. ebenso plötzlich wie unerwartet erwachte, sei Brigitte K. in Panik geraten und kopflos aus der Wohnung gestürmt.
Benommen und schwer verletzt habe sich Martin P. zu seinen Nachbarn gerettet, sei dort aufgrund des Blutverlusts bewusstlos zusammengebrochen. Der eintreffende Notarzt konnte die Blutung stillen und P. am Leben halten. Für die ermittelnden Beamten blieben die genauen Hintergründe des Vorfalls derweil zunächst unklar.
Wochen nach der Tat rückten die beiden Frauen in das Visier der Ermittler. Es kam zu polizeilichen Befragungen, Ungereimtheiten, Widersprüchen. Zu diesem Zeitpunkt sollen die Freundinnen den Entschluss gefasst haben, durch eine inszenierte Entführung den Verdacht von sich zu lenken. Gefesselt mit Klebeband und oberflächlichen Schnittwunden habe sich Laura P. auf eine Bank im Nachbardorf Tairnbach gesetzt, Brigitte K. soll telefonisch die Polizei verständigt haben.
Hohes Medieninteresse
Gegenüber den Beamten gab Laura P. an, von Unbekannten entführt und gefesselt worden zu sein. Angeblich hätten die beiden Männer ihre Tochter als eigentliches Ziel der Entführung angegeben. Der schwelende Sorgerechtsstreit um das zehnjährige Mädchen sollte Martin P. als Drahtzieher des Verbrechens erscheinen lassen.
Der Prozessauftakt vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Heidelberg war von hohem Medieninteresse begleitet. Für die Beweisaufnahme sind acht Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil wird für Ende April erwartet. Beide Frauen gaben an, zum Tathergang zunächst keine eigenen Angaben machen zu wollen.
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