Frankenthal. Prozessbeteiligte tragen weiße T-Shirts, auf denen „Gerechtigkeit für Zoe“ steht. Sie zeigen ein Mädchen und einen schwarz-weißen Hund. Das Mädchen lebt nicht mehr. Die 17-Jährige ist im März am Ludwigshafener Willersinn Weiher vergewaltigt und erwürgt worden. Seit Montag muss sich der mutmaßliche Täter vor der Jugendkammer des Frankenthaler Landgerichts verantworten. Die Öffentlichkeit ist - wie bei jedem Jugendstrafverfahren - zum Schutz des minderjährigen Angeklagten sowie der Zeugen ausgeschlossen.
„Ein Jugendlicher, der derartige Taten begangen haben soll, ist äußerst selten“, sagt der Leitende Oberstaatsanwalt Hubert Ströber am Rande des Verfahrens. So wirft die Anklage dem Deutschen aus Ludwigshafen Mord vor. Er soll am 12. März ein 17-jähriges Mädchen am Willersinnweiher in Ludwigshafen vergewaltigt und erwürgt zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht hierbei davon aus, dass der Angeklagte sein Opfer zum Zwecke seiner sexuellen Befriedigung getötet hat. „Der 17-Jährige hat lediglich eingeräumt, dass er eine kurze Vorbeziehung zu dem Mädchen hatte, das später tot war. Alles andere hat er bestritten“, berichtet der Chef-Ankläger. Im Jahr vor dem Mord soll er drei andere minderjährige Mädchen missbraucht und diese teilweise gewürgt haben. Anzeigen habe es deswegen gegen ihn bereits gegeben, „aber vorbestraft war er noch nicht. Das ist sehr ungewöhnlich angesichts der angeklagten Taten“, betont Ströber. Ein Fall war laut Ströber erst im Laufe des Ermittlungsverfahrens aufgedeckt worden.
Zudem muss sich der 17-Jährige wegen einer gefährlichen Körperverletzung verantworten, weil er im Februar 2019 am Ludwigshafener Rathauscenter einen Mann mit einem Messer bedroht haben soll. Als eine Frau dazwischen gehen wollte, soll ihr der Jugendliche den Messergriff heftig gegen den Brustkorb gestoßen haben. „Das steht vom Schuldgehalt allerdings am unteren Ende der Skala im Vergleich zu den anderen Taten“, ordnet der Behördenleiter die Taten ein.
Die Höchststrafe für einen Jugendlichen liege bei zehn Jahren Haft. „Egal wie schwer die Vorwürfe wiegen“. Allerdings sei es denkbar, sich im Urteil eine Sicherungsverwahrung vorzubehalten, über die dann erst später entschieden wird. Da das aber in weiter Ferne liege, sei es im Moment nur eine rein theoretische Möglichkeit.
Bis Ende Januar 2021 sind weitere Verhandlungstermine angesetzt. „Wir brauchen so viele Verhandlungstage, da das Gericht herausfinden muss, was für ein Mensch der Angeklagte ist. Auch der psychiatrische Gutachter muss ausreichend Zeit haben, sich ein Bild von dem Jugendlichen zu machen“, erklärt Ströber. Angehörige des Opfers verfolgten als Nebenkläger das Verfahren, sonst darf niemand in Saal 20. Auch Zeugen müssen ihn nach ihrer Aussage sofort wieder verlassen.
Vor dem Justizzentrum versammeln sich am Vormittag Freunde des getöteten Mädchens mit selbst gemalten Pappschildern, auf denen ebenfalls „Gerechtigkeit für Zoe“ steht. „Wir sind hier, weil wir für die Gerechtigkeit Position beziehen wollen. So etwas darf doch nicht ungestraft bleiben - und es darf nie wieder passieren“, sagt eine junge Mutter von zwei kleinen Kindern. „Er hat mit dieser Tat nicht nur ein Leben zerstört. Nichts ist mehr so wie es war, seit Zoe nicht mehr lebt.“ In die Trauer mische sich auch Zorn sagt ein junger Mann. „Wir ertragen den Schmerz sonst nicht.“
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