Biblis/Philippsburg. Der Abfall aus dem Rückbau des Atomkraftwerks Biblis soll auf der Deponie Büttelborn (Kreis Groß-Gerau) gelagert werden. Das haben das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt und das hessische Umweltministerium am Mittwoch in einer gemeinsamen Presseerklärung mitgeteilt. Das RP als zuständige Genehmigungsbehörde höre dazu nun die Betreiberin der Deponie, die SAVAG Südhessische Abfall-Verwertungs GmbH, sowie den Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB) und die RWE Nucelar GmbH als Abfallerzeugerin zu einer Mitbenutzung der Deponie Büttelborn an, hieß es.
Bei dem Abfall geht es nicht um die hoch radioaktiven Brennstäbe oder um schwach oder mittel radioaktiv belastetes Material. Dieses bleibt vorerst in Zwischenlagern am Kraftwerksstandort. Nach Büttelborn soll das Abbruchmaterial, das in strahlungsbelasteten Kontrollbereichen verbaut war und nun freigemessen wird, also nur noch ausgesprochen schwach Strahlung abgibt.
In Büttelborn hat sich der Widerstand jedoch längst formiert. Früh war klar, dass die Deponie im Kreis Groß-Gerau in den Fokus rücken würde, da die Verantwortlichen keine langen Transportwege für das politisch problematische Abraummaterial wollten. Der Kreis Bergstraße wäre eigentlich erste Wahl zur Aufnahme der 3200 Tonnen Bauschutt, hat aber keine Deponiekapazitäten mehr. Büttelborn liegt 40 Kilometer entfernt von Biblis. Dort bestehen erhebliche Zweifel, dass der Bauschutt strahlungstechnisch unproblematisch sei. Und nicht nur dort will niemand den Problemmüll haben. Die hessische Umweltministerin Priska Hinz (CDU) hatte bereits im Januar mitgeteilt, keine von mehr als 200 angefragten Deponien bundesweit habe sich zur Entsorgung des Kraftwerkmülls bereit erklärt. Ministerium und RP wollen nun am 22. November in Büttelborn bei einer Bürgerversammlung Rede und Antwort stehen.
Auch beim Abriss des Kernkraftwerks Philippsburg ist noch nicht klar, wo der Bauschutt hinkommt. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat Pläne kassiert, das Abbruchmaterial auf einer Deponie im Enzkreis abzulegen. Der Rechtsstreit darüber ist noch nicht entschieden. mit lhe
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