Weinheim. Das Amtsgericht Weinheim hat am Dienstag den Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro (60 Tagessätze à 20 Euro) verurteilt. Der 71-Jährige hatte die Gießener Ärztin Kristina Hänel, die Schwangerschaftsabbrüche vornimmt, unter anderem als „Auftragsmörderin“ bezeichnet.
Nach Überzeugung des Gerichts hat Annen, der in Oberflockenbach wohnt, damit die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten und die betroffene Ärztin in ehrverletzender Weise beleidigt. Das Gericht folgte beim Strafmaß dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Verfahrensbeteiligten können innerhalb einer Woche Rechtsmittel dagegen einlegen.
Weil Annen Schwangerschaftsabbrüche immer wieder mit dem Holocaust vergleicht, hatten am Dienstagmorgen verschiedene Organisationen bei einer Kundgebung vor dem Amtsgericht eine Verurteilung wegen Volksverhetzung gefordert. Annen sei „kein Abtreibungsgegner, sondern ein Hassaktivist“, sagte Eva Berendsen von der Anne Frank Bildungsstätte. Die ständig wiederholten Vergleiche von Abtreibungen mit dem Holocaust seien ein „kalkulierter Tabubruch“. Damit werde das Leid von sechs Millionen Juden, die von den Nazis ermordet wurden, bewusst verharmlost. Eine Vertreterin des Feministischen Bündnisses Heidelberg, die sich mit dem Künstlernamen „Mara Moneyrain“ vorstellte, berichtete von zahllosen Einschüchterungsversuchen, denen sich Ärzte ausgesetzt sehen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.
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