Justiz - Normenkontrollklage zu "Schnapsverbot" abgewiesen

2013 Alkohol bei Kerwe erlaubt

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Neustadt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz hat einen Normenkontrollantrag gegen das "Schnapsverbot" auf der Jakobuskerwe zurückgewiesen. Dennoch darf im kommenden Jahr wohl auch außerhalb der zugelassenen Verkaufsstellen Alkohol mitgebracht und konsumiert werden. Auf den ersten Blick ein Widerspruch, der sich bei näherer (juristischer) Betrachtung aufhebt.

Am letzten Juliwochenende war in dem Neustadter Stadtteil Hambach die Jakobuskerwe gefeiert worden. Das Ordnungsamt hatte eine sogenannte Gefahrenabwehrverordnung erlassen. Sie besagte, dass außerhalb der offiziell zugelassenen Verkaufsflächen nichts Hochprozentiges gebechert werden durfte. Ausgenommen von der Regelung waren Bier, Wein und Sekt.

Ein Bürger, der mit einem Eilrechtsschutzverfahren gegen die Verordnung vorgehen wollte, scheiterte bereits im Sommer. Und nun wies das OVG auch den Normenkontrollantrag zurück. Begründung: Eine Gefahrenabwehr kann nur für ein Jahr geregelt werden - der Widerspruch ist also längst überholt. Im kommenden Jahr will die Stadt darauf verzichten. Da die Jakobuskerwe diesmal eher ruhig war, hätte die Stadt für 2013 wohl auch keine Begründung, ein erneutes Verbot auszusprechen. miro

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