Zum Artikel „Wie Lebensmittelhersteller tricksen“ vom 2. September:
Ein Beispiel: Ein großer Rindswursthersteller, der „Original Frankfurter Rindswurst“ herstellt, füllt diese schon seit 1868 in Schweinedärme. Das war für „Gläubige“ (Zitat aus dem oben genannten Bericht), die es damals auch gab, kein Problem. Sie kauften ihre Wurst eh beim „Schweine“- „Rind“- oder/und „Kalbs“-Metzger. Eine „Rindswurst“ als solche zu bezeichnen, auch wenn sie im Schweinedarm ist, finde ich in Ordnung, wenn der „Schweinedarm“ in der Deklaration ausdrücklich aufgeführt wurde. Allerdings müsste ein Hinweis erfolgen: „Kann Spuren von Schweinefleisch enthalten“. Das ist, und das weiß jeder Metzger, bei der Herstellung der „Rindswurst“ nicht zu 100 Prozent auszuschließen.
Fleisch statt Sojaschrot
Ich finde an dieser Stelle, eine Rindswurst sollte „Fleisch“ enthalten und keinen „Sojaschrot“ oder sonstige „Cerealien“. „Gläubige“ (Zitat) die eine Deklaration der „Rindswurst“ im Schweinedarm nicht akzeptieren, können ja eine andere Variante wählen, ohne Schweinedarm und dann natürlich ohne analytisch nachweisbares Schweinefleisch.
Mannheimer Morgen Plus-Artikel Kommentar Es wird ernst