Zum Artikel „Stadt mit Vorkaufsrecht vor Gericht gescheitert“ vom 9. November:
Man sollte bei diesem Thema zwei Tatsachen nicht aus den Augen verlieren.
Erstens: Die Stadt hat durch Konversion etwa 500 Hektar – das entspricht fünf Millionen Quadratmeter – potenziell neue Flächen zur Bebauung oder anderen Nutzung zur Verfügung bekommen. Man sollte meinen, bei dieser Menge wären genügend Gelegenheiten für bezahlbaren Wohnraum möglich gewesen. Das Beispiel Tom Bock hat gezeigt, wie die Stadt und deren Töchter das handhaben.
Zweitens: Da wir uns immer noch in einem Rechtsstaat befinden, sollte eben eine Verwaltung gerade nicht nach Gutsherrenart Vorkaufsrechte einfordern und versuchen, selbst aufgestellte Regeln zu umgehen und darüber hinaus noch Prozesskosten verursachen.
Info: Originalartikel unter http://bit.ly/3X0QwWX