Mannheim. In der gesamten Stadt war die Erleichterung am späten Freitagnachmittag spürbar – außer bei der AfD natürlich. Ohne sie juristisch bewerten zu wollen, fühlt sich die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs richtig an, dass die Partei ihre Kundgebung nicht auf dem Marktplatz abhalten durfte. Und damit nicht den Ort politisch instrumentalisieren durfte, auf dem eine Woche vorher ein Polizist sein Leben für andere eingesetzt hat, über dem seitdem das beklemmende Gefühl der Trauer hängt.
Zwar hat der VGH weder der AfD noch der Stadt recht gegeben. Aber der 12. Senat begründet, dass der vorliegende Fall „schwierige verfassungs- und versammlungsrechtliche sowie tatsächliche Fragen“ aufwirft, die in der kurzen Zeit eines Eilantrags nicht zu beantworten seien. Und genau dieser Satz sollte der Versammlungsbehörde Mut machen: Sie ist eben nicht der zahnlose Tiger, der auf das Wohlwollen der Anmelder angewiesen ist, wenn Zeit und Ort anders gewählt werden sollten.
Doch der erstinstanzliche Beschluss des Karlsruher Verwaltungsgericht vom Donnerstag, der nicht mit dem Gerechtigkeitsempfinden vieler zusammengepasst hatte, zeigt der Versammlungsbehörde auch, dass juristisch Nachholbedarf besteht: „Die Stadt habe eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht überzeugend dargelegt“, heißt es. Angesichts der Fakten – geplante Demonstrationen von rechts und von links sowie ein massiver Polizeieinsatz – extrem verwunderlich.
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Mannheimer Morgen Plus-Artikel Kommentar Demo-Auflagen: Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs sollte der Stadt Mut machen
In den vergangenen Wochen hat sich die Stadt Mannheim schwergetan, bei angemeldeten Demonstrationen stärker einzugreifen - bei der AfD-Kundgebung am Freitag hat sie es getan. Und war erfolgreich