Die Gaspreisbremse ist nicht gerecht. Das monieren nicht nur Verbraucherschützer. Tatsächlich hat jemand, der 2022 frühzeitig Energie gespart hat, jetzt ein vergleichsweise kleineres staatlich bezuschusstes Kontingent. 80 Prozent von 30 000 Kilowattstunden sind eben weniger als 80 Prozent von 40 000 - das ist Mathematik. Politik wird daraus erst, wenn man auf Umstände und Effekte blickt.
Zunächst die Umstände: Als die Bundesregierung im Herbst um effektive Entlastungen für Haushalte und Unternehmen rang, blieb ihr kaum Zeit. Schnell und mit Schwächen, statt lückenlos durchdacht, aber zu spät: So musste die Devise lauten.
Was die Effekte betrifft, lohnt der genaue Blick. Anreize zum Energiesparen liegen ja nicht nur oberhalb der 80-Prozent-Schwelle, wo der Verbrauch zu stark gestiegenen Marktpreisen abgerechnet wird. Auch die zwölf Cent pro Kilowattstunde, die darunter fällig werden, bedeuten oft das Doppelte bis Dreifache des bisherigen Preises. Wer wird angesichts dieser Aussichten nicht sparen, so viel er oder sie nur kann?
Bleiben jene, die etwa in ihrer schlecht gedämmten Mietwohnung oder einem kleinen WG-Zimmer nicht auf 20 Prozent minus kommen. Ihnen muss die Solidargemeinschaft zusätzlich helfen - jenseits der Gaspreisbremse, zum Beispiel über das Wohngeld oder höheres Bafög. Indem er hier Lösungen findet, zeigt der Staat, dass ihm Gerechtigkeit sehr wohl am Herzen liegt. Und er beweist sich als lernfähig in der Krise.
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Mannheimer Morgen Plus-Artikel Kommentar Bei der Gaspreisbremse lautete die Devise schnell statt lückenlos
Auch wenn der Druck bei der Einführung der Gaspreisbremse hoch war, muss der Staat Ungerechtigkeiten im Nachinein beseitigen, verlangt Christian Schneebeck