Kommentar Befremdliche Begründung der Mannheimer Staatsanwaltschaft

Steffen Mack kann nicht verstehen, dass im Falle der mit einem Luftgewehr im Auge verletzten Katze auf der Schönau die Staatsanwaltschaft keinen Anfangsverdacht für eine Straftat sieht

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Steffen Mack
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Klar, völlig auszuschließen ist es nicht. Theoretisch wäre schon möglich, dass jemand mit seinem Luftgewehr im Garten Schießübungen macht und dabei unbeabsichtigt eine Nachbarskatze genau ins Auge trifft. Aber sehr wahrscheinlich ist ein solcher Zufall nicht. Erst recht nicht, wenn es mit jenem Mann schon häufiger nachbarschaftliche Streitigkeiten gab. Und doch sieht eine Mannheimer Oberstaatsanwältin im konkreten Fall nicht mal den Anfangsverdacht für eine Straftat. Ein Vorsatz sei „nicht ersichtlich“. Das ist – mit allem Respekt sehr behutsam formuliert – schwer nachvollziehbar.

Gleiches gilt für den Hinweis, selbst die Katzenhalter hätten nicht angegeben, dass jener Nachbar gezielt auf ihr Tier geschossen habe. Aber wären sie nur von einem Versehen ausgegangen, hätten sie sicher nicht Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Abgesehen davon: Ist die korrekte Einordnung einer Tat etwa Aufgabe der Anzeigenerstatter?

Es bleibt auch unverständlich, warum die Staatsanwaltschaft keine ballistische Untersuchung jenes Luftgewehrs veranlasst hat. Hätte sich herausgestellt, dass es nicht die Tatwaffe ist, wäre das ja auch dem Miteinander in der Nachbarschaft dienlich gewesen.

Wenn der Verzicht auf eine Beschlagnahmung damit begründet würde, dass eine Hausdurchsuchung hier nicht verhältnismäßig wäre, ließe sich dies halbwegs nachvollziehen. Aber beim angeblich fehlenden Anfangsverdacht sieht das anders aus. Auch wenn ein Vorsatz am Ende schwer nachzuweisen sein sollte, müsste man es zumindest versuchen. Diesen Fall derart abzubügeln, ist kein Ruhmesblatt für die Mannheimer Justiz.

Redaktion Steffen Mack schreibt als Reporter über Mannheimer Themen