Sicherheit

Was tun bei Wintereinbruch?

Experten geben Tipps, wie man die eigene Immobilie am besten vor frostigen Temperaturen schützt und unliebsame Schäden vermeidet

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dpa
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Bei Wintereinbruch haben Immobilienbesitzer die Verkehrssicherungspflicht und müssen entsprechende Vorkehrungen treffen – etwa bei Rutschgefahr oder zum Schutz vor herabfallenden Eiszapfen. © Matthias Bein/dpa

München. Die Meteorologen haben zu Jahresbeginn einen Wintereinbruch vorausgesagt. Je nach Region kann das mitunter heftig werden. Frostige Temperaturen, Schneemassen und Eiszapfen machen in der Winterzeit dem Haus aber auch so Probleme. Experten erklären, was zu tun ist.

Eine dicke Schneedecke liegt auf dem Dach

Schnee auf dem Dach kann die Standsicherheit des Hauses gefährden. „Die Hausbesitzer müssen daher wissen, wie viele Kilogramm Schnee die Konstruktion tragen kann“, erklärt der Statiker Norbert Gebbeken, Vizepräsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. „Schon zehn Zentimeter nasser Schnee bedeuten fast 100 Kilogramm pro Quadratmeter – etwa die übliche Schneelast von Dächern in München.“ Aber die Werte variieren von Region zu Region. Angaben dazu finden Hausbesitzer im Standsicherheitsnachweis des Daches. „Sie müssen aber beachten, dass nicht die Dicke eines Schneebretts, sondern sein Wassergehalt entscheidend für das Gewicht ist“, erläutert Gebbeken. Handeln müssen Hausbesitzer, wenn sich das Dach sichtbar verformt, Fenster oder Türen klemmen oder der Putz Risse bekommt. „Laien sollten Dächer allerdings nicht betreten – das ist viel zu gefährlich.“ Dachdecker übernehmen das Räumen, die Feuerwehr hilft nur bei akuter Einsturzgefahr.

Schnee bedeckt die Solaranlage

Das ist kein Problem. „Fachgerecht installierte Solaranlagen kommen mit mitteleuropäischen Schneeverhältnissen klar“, erläutert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft in Berlin. Auf keinen Fall sollten Hausbesitzer selbst die Module auf dem Dach von Schnee befreien. Die Unfallgefahr sei einfach zu groß. Das Räumen sei gar nicht notwendig: Die Module sind in der Regel schräg installiert, so dass der Schnee leicht von der glatten Glasfläche rutschen kann. Und sei erst eine Stelle aufgetaut, erwärme sich das Modul direkt und taue schnell ganz ab.

Schneeberge türmen sich direkt am Haus auf

Schneeverwehungen an der Fassade sowie an Terrassen- sowie Balkontüren werden am besten weggeräumt. Denn taut die Masse auf, läuft das Tauwasser oft durch Türen ins Haus oder kann das Mauerwerk durchnässen, wie der Verband Privater Bauherren erläutert.

Die Regenrinnen sind durch Herbstlaub verstopft

Das kann heikel werden. Vermutlich hat Herbstlaub die Rinne verstopft, und aufgestautes Regenwasser ist gefroren. Nun kann die Rinne platzen, so der Immobilienverband IVD. Wichtig ist, die aufgetaute Rinne an warmen Tagen frei zu räumen. Nicht nur eine geplatzte Rinne ist ein Problem. Schlimmer ist es, wenn Wasser durch ein Loch permanent auf eine Stelle der Fassade tropft. Das könne die Bausubstanz zerstören und die Dämmwirkung der Fassade beeinträchtigen, erläutert IVD-Vizepräsident Jürgen Michael Schick. Durch die Feuchtigkeit, die dann in die Konstruktion gelange, könne sich auch Schimmel bilden.

Wasserrohre sind eingefroren

Diese Rohre können platzen. Nicht benötigte Wasserleitungen inner- und außerhalb des Hauses sollten vor Wintereinbruch entleert werden. Im Haus läuft am besten auch in unbewohnten Räumen auf kleiner Stufe die Heizung, damit Frostschäden vermieden werden, empfiehlt Jürgen Buck, Vorstand der Organisation Geld und Verbraucher. Ist eine Wasserleitung doch eingefroren, muss zunächst der Hahn der Zuleitung abgesperrt werden, erklären die Experten der Berliner Wasserbetriebe. Dann wird mit handwarmem Wasser die Leitung aufgetaut, nicht aber mit einem Heizgerät oder einer offenen Flamme. Das kann ein Feuer entfachen. Die Experten raten dazu, die Rohre nicht in Eigenregie aufzutauen, sondern einen Sanitärexperten zu beauftragen. Außerdem sollten Frostschäden an der Anschlussleitung – also am Rohr, das von der Straße zum Wasserzähler führt – und am Wasserzähler selbst dem Entstörungsdienst der lokalen Wasserbetriebe gemeldet werden.

Am Dach wachsen riesige Eiszapfen

Hausbesitzer müssen den Bereich unter dem Dach absperren, damit keine Menschen von herabfallenden Eiszapfen verletzt werden. Das betont der Verband Privater Bauherren. Denn der Hausbesitzer habe eine Verkehrssicherungspflicht. Er müsse dafür sorgen, dass durch seine Immobilie und auf seinem Grundstück keiner zu Schaden kommt. Wer die Möglichkeit hat, kann die Eiszapfen abschlagen – aber nicht aufs Dach klettern und sich selbst in Gefahr bringen. dpa

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