Technik - Experten raten zu Vorsicht beim Erwerb von Haushaltsgeräten aus zweiter Hand / Gewährleistung kann beschränkt sein

Backofen gebraucht kaufen?

Von 
Anika Berger
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Laut Experten ist ein Backofen kaum kaputt zu bekommen. Hier kann man sich in der Regel also problemlos einen anschaffen, der schon genutzt wurde. © dpa

Berlin/Düsseldorf. Die Waschmaschine macht schlapp und für eine neue ist kein Geld da? Haushaltsgeräte gibt es gebraucht im Internet oder in An- und Verkaufsläden schon zu kleinen Preisen. Auf was müssen Verbraucher dabei achten – und lohnt sich der Kauf?

Claudia Oberascher von der Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung sieht in Second-Hand-Geräten viele Vorteile. „Vor ein paar Jahren hieß es immer, Neugeräte sind sehr viel sparsamer“, sagt sie. Das stimme nun aber nicht mehr. „Wenn ich ein gebrauchtes Gerät kaufe mit einer guten Effizienzklasse, dann ist es auch gut.“

Waschmaschine

„Eine Waschmaschine kann man guten Gewissens gebraucht kaufen“, sagt Gerhild Loer, die im Energiebereich der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen arbeitet. Auch wenn die Markenhersteller selbst oft von 15 Jahren Lebensdauer sprechen, halte ein Gerät durchaus auch mal 25 Jahre. Loers Tipp: Den Vorbesitzer fragen, wie oft die Maschine durchschnittlich lief. „Wenn sie zum Beispiel von einem Zwei-Personen-Haushalt stammt, hält sie wahrscheinlich länger.“ Wer gebraucht kauft, sollte laut Oberascher vor dem Kauf zumindest die Waschmittelschublade kurz herausziehen. Das seien Teile, die ohnehin regelmäßig gereinigt werden sollten. „Wenn das dann verdreckt und schwarz ist, sollte man sich das gut überlegen.“

Backofen

Beim Backofen sei die Energieklasse nicht ganz so wichtig, sagt Oberascher. „Da kommt es eher auf den Nutzer an, was den Verbrauch angeht.“ In erster Linie sollte geprüft werden, ob die Ausstattung für die eigenen Bedürfnisse passt. „Die Geräte sind im Normalfall nicht kaputt zu kriegen. Da kann man auch was Älteres holen“, so die Expertin. Wichtig sei ein Funktionstest vor Ort.

Ein weiterer Tipp: Geräte von europäischen Markenherstellern kaufen. Die seien laut Stiftung Warentest nicht nur weniger störanfällig, es muss dafür auch 25 Jahre Ersatzteile geben. Einen Gummi im Ofen zu erneuern, koste laut Loer zum Beispiel nur ein paar Euro.

Spülmaschine

Eine Spülmaschine gebraucht zu kaufen, kann ein Glücksspiel sein. Spülmaschinen gingen eher kaputt als Waschmaschinen, erklärt Loer, weil die Elektronik viel sensibler sei. Wer sich dennoch dafür entscheidet, kann die neue Alte vor dem ersten Gebrauch mit einem speziellen Maschinenreiniger durchlaufen lassen, um Rückstände zu entfernen, empfiehlt Oberascher.

Kühlschrank

Hier ist Vorsicht geboten. „Wir raten grundsätzlich vom Kauf eines gebrauchten Kühlschranks ab“, sagt Energieexpertin Loer. Schon seit Jahren dürften zwar nur noch die besten Energieklassen verkauft werden, jedoch altert das Gerät. „Ein Kühlschrank verliert mit der Zeit an Dämmung. Nach drei Jahren verbraucht er schon mehr als beim Neukauf.“ Nach zwölf Jahren seien es etwa 50 Prozent mehr.

Wer sicher gehen möchte, sollte den Stromverbrauch messen. Bei der Verbraucherzentrale kann man sich dafür Geräte ausleihen. Soll es dennoch ein gebrauchter Kühlschrank sein, rät Oberascher dazu, die Türgummis zu überprüfen.

Wer ein gebrauchtes Gerät kauft, steht vor rechtlichen Fragen. Braucht es einen Kaufvertrag? Haftet der Verkäufer, wenn das Gerät kaputt geht? Michelle Jahn von der Verbraucherzentrale NRW kennt Antworten: „Man schließt immer einen Kaufvertrag – auch mündlich. Ich würde empfehlen, ihn schriftlich aufzusetzen.“ Auf dem Dokument sollten Zustand, Alter des Geräts, und Mängel festgehalten werden.

Wenn man privat kaufe, könne die Gewährleistung beschränkt sein, erklärt Jahn. Das gelte es zu bedenken. Statt den üblichen zwei Jahren, kann der Anspruch bei Gebrauchtware auf ein Jahr beschränkt sein. In dem Zeitraum kann aber ein Mangel, der schon beim Kauf vorlag, geltend gemacht werden.

Der Verkäufer muss das Gerät dann reparieren oder gegen ein gleichwertiges ersetzen. Andernfalls muss der Verkauf rückgängig gemacht werden – samt Rückzahlung. Oft fixieren Privathändler allerdings schon im Vertrag, dass sie unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkaufen. Zudem müsse im Falle des Falles der Käufer beweisen, dass der Mangel schon vorhanden war.

Einen kleinen Vorteil bringt es, das Gerät bei gewerblichen Händlern im Internet oder in An- und Verkaufsläden zu besorgen. „Da wird vermutet, dass der Mangel schon von Anfang an vorlag, wenn er innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf auftritt“, sagt Jahn.

Zudem sollte geprüft werden, ob eine mögliche Garantie übertragbar ist. Das erfragt man am besten beim Hersteller oder schaut in den Kaufvertrag. „Allerdings muss man die Garantie durch Vorlage einer Garantiekarte oder andere Dokumente nachweisen“, erklärt Jahn. dpa

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