Mieterschutz - Nach Angaben von Experten ist jede zweite Rechnung falsch - Verbraucher sollten sich vor der Zahlung beraten lassen

Abrechnung für Heizkosten auf Fehler prüfen

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Berlin. Vielen Verbrauchern fährt zurzeit beim Öffnen der Heizkostenabrechnung ein Schreck durch die Glieder. Doch vor dem Begleichen sollte die Forderung genau geprüft werden, denn jede zweite Abrechnung ist falsch. Darauf weisen der Deutsche Mieterbund und die gemeinnützige Klimaschutz-Beratungsgesellschaft co2online in Berlin hin. Wer Zweifel an der Rechnung hat, kann die kompletten Abrechnungsunterlagen beim Vermieter einsehen und sich beim örtlichen Mieterverein beraten lassen.

Wie werden die Heizkosten abgerechnet?

Die Abrechnung umfasst einen Zeitraum von einem Jahr, wobei es nicht zwingend ein Kalenderjahr sein muss. Der Vermieter muss eine verbrauchsabhängige Abrechnung zu erstellen. Das heißt, dass 50 bis 70 Prozent der Kosten nach Verbrauch abgerechnet werden dürfen. Die restlichen Prozente werden meist entsprechend der Wohnfläche verteilt.

Was steht im Einzelnen auf der Rechnung?

Die Heizkostenabrechnung beginnt mit der Aufstellung aller Heizkosten. Ein Teil umfasst die Kosten für den Brennstoffkauf, also die Ausgaben für Fernwärme, Gas oder Öl. Neben dem Energieverbrauch enthält sie auch die sogenannten Heiznebenkosten. Dazu zählen Wartungskosten der Heizung, Gebühren der Heizkostenverteilung und für den Schornsteinfeger sowie Betriebsstromkosten der Heizungsanlage.

Was sind die häufigsten Gründe für überhöhte Abrechnungen?

Viele Mieter zahlen unnötig hohe Heizkosten, weil Heizungsanlagen veraltet sind, uneffektiv arbeiten oder Häuser nicht ausreichend wärmegedämmt sind. Häufig sind auch die Heiznebenkosten viel zu hoch.

Welche Fehler treten immer wieder auf?

Die Abrechnung kommt verspätet, der Verteilerschlüssel ist falsch, der Verbrauch falsch geschätzt oder beim Mieterwechsel sind die Kosten falsch verteilt worden. Außerdem setzen viele Vermieter bei der Wohnfläche zu viele Quadratmeter an.

Können Mieter die vollständigen Unterlagen einsehen?

Ja. Mieter müssen sich dazu innerhalb von vier Wochen beim Vermieter melden. Sie haben das Recht, bei ihm oder der Hausverwaltung Einsicht in die Belege zu nehmen. Der Vermieter muss erlauben, dass Mieter sich Notizen machen oder die Unterlagen fotografieren. Er kann Belege auch in Fotokopie schicken.

Bis wann muss die Abrechnung im Briefkasten sein?

Die Nebenkosten müssen spätestens ein Jahr nach dem Berechnungszeitraum abgerechnet sein. Wenn dieser Zeitraum bis 31. Dezember 2009 reicht, muss die Abrechnung also spätestens am 31. Dezember 2010 im Briefkasten sein. Kommt sie später, muss der Mieter nicht nachzahlen.

Wie kann man sich gegen überhöhte Rechnungen wehren?

Mieter sollten bei überhöhten Kosten vom Vermieter Auskunft verlangen. Mit einem kostenlosen Heizgutachten über die Internetseite www.heizspiegel.de können Mieter ihre Abrechnung prüfen lassen. Eine beiliegende Stellungnahme informiert den Vermieter über das Ergebnis der Berechnung. Bis zur Klärung der strittigen Fragen zahlen Mieter nichts. Bei offensichtlichen Fehlern kann eine neue Abrechnung verlangt werden. dpa

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