Mannheim. Bei der seit August andauernden Sperrung des Mannheimer Fahrlachtunnels wirft eine Richtlinie zur Sicherheit in Straßentunneln Fragen auf. Diese Richtlinie mit empfehlendem Charakter war im Jahr 2006 vom Bundesverkehrsministerium an Tunnelbetreiber weitergegeben worden.
Im Saukopftunnel im Odenwald zum Beispiel hatte das zuständige Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe als Reaktion auf die Richtlinie in den darauffolgenden zwei Jahren das Bauwerk komplett nachgerüstet. „Der Tunnel ist wie neu“, erklärt das RP dazu. Was als Folge der Richtlinie im Fahrlachtunnel passierte, ist dagegen unklar. Im Rathaus liefen noch die Nachforschungen dazu, erklärte ein Stadtsprecher auf Anfrage. „Höchste Priorität“ habe derzeit die Wiedereröffnung des Tunnels.
Das knapp 500 Meter lange, zweiröhrige Bauwerk auf der B 36 südlich der Innenstadt war 1994 in Betrieb gegangen. Wegen Mängeln in der Sicherheitstechnik – unter anderem bei der Lüftung im Fall eines Brands – wurden Mitte Juni zunächst je eine Fahrspur in beide Richtungen gesperrt. Anfang August folgte die Vollsperrung. Kommende Woche nimmt eine Spezialfirma Brandversuche im Tunnel vor. Sie sollen Aufschluss geben, welche Sanierungen nötig sind. Eine Teil-Öffnung ist frühestens für Sommer geplant. imo
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