Bergstraße. Im rheinland-pfälzischen Eich wurden zwei auf Afrikanische Schweinepest positiv getestete Wildschweine aufgefunden. Wie der zuständige Dezernent im Bergsträßer Landratsamt Matthias Schimpf mitteilt, hat dies dazu geführt, dass das Veterinäramt des Kreises Bergstraße gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Darmstadt die Grenze der sogenannte Restriktionszone erweitern musste.
In einer dritten Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest – „Erweiterte Gebietsfestlegung in der infizierten Zone und Festlegung der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb der Restriktionszone“ – sind diese Erweiterungen des Geltungsbereichs umgesetzt.
Mittlerweile sind die Hegegemeinschaften I bis III von der Einrichtung der Restriktionszone betroffen. Neu hinzugekommen sind im Hegering III die Reviere Zwingenberg (nun ganz), Bensheim-Niederwald, Bensheim-Auerbach, Schlosswald, Melibokus und ein Teil des Jagdreviers Bensheim-Ebene.
Im Hegering II ist das Jagdrevier Rosengarten nördlich der B47 betroffen. Am stärksten ist der Hegering I betroffen: Alle Reviere nördlich der B 47 zwischen dem Rhein und Lorsch liegen nun in der erweiterten Restriktionszone, so dass die Jagd in der Hegegemeinschaft – mit Ausnahme des südlich der B 47 gelegenen Teils des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Bürstadt – ruht.
Auch die Anzahl der betroffenen Landwirte und Bewirtschafter hat sich deutlich erhöht. In der erweiterten Restriktionszone befinden sich nach Angaben aus dem Landratsamt nun neun der insgesamt 110 schweinhaltenden Betriebe im Kreis Bergstraße. Hinzu kommt der Wildpark am Wasserwerk Jägersburg. Im Übrigen enthalten die beiden dritten Allgemeinverfügungen im Vergleich zu den vorherigen Ausführungen lediglich redaktionelle und klarstellende Änderungen.
Auf der Homepage des Kreises Bergstraße ist unter www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen die dritte Allgemeinverfügung ab dem 18. Juli 2024 veröffentlicht. red
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