Mannheim

Mietspiegel rechtmäßig

Landgericht hält GBG-Einbeziehung für geboten

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sma
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Mannheim. Das Mannheimer Landgericht hat eine vom Eigentümerverband Haus und Grund getragene Klage gegen den örtlichen Mietspiegel abgewiesen. Dabei geht es um die Einbeziehung von Wohnungen der städtischen Tochtergesellschaft GBG. Die sei nicht nur rechtmäßig, sondern sogar geboten, so die Vorsitzende Richterin Karin Hark bei der Urteilsverkündung am Mittwoch. Mit einem Marktanteil von 13 Prozent sei die GBG nun mal ein fester Bestandteil des Mannheimer Wohnungsmarktes. Anfang März war die Klage bereits in erster Instanz gescheit. Eine Revision beim Bundesgerichtshof wurde nun, anders als von Haus und Grund gewünscht, nicht zugelassen. sma

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