Energie

Handel trägt Verordnung mit

Gelassenheit bei Verbot von nächtlicher Leuchtreklame, aber Kritik an Formulierung

Von 
Christian Schall
Lesedauer: 
In Spanien (Bild) müssen Schaufenster seit 1. August nachts dunkel bleiben. © dpa

Rhein-Neckar. Der Einzelhandel in Mannheim und der Region blickt gelassen zwei neuen Energieeinsparverordnungen entgegen, die das Bundeskabinett am Mittwoch gebilligt hat. Sie gelten von Donnerstag an bis Ende Februar und sollen dazu beitragen, den Gasverbrauch um zwei bis zweieinhalb Prozent zu senken. Um das Ziel zu erreichen, darf die Raumtemperatur in Geschäften 19 Grad nicht mehr überschreiten, außerdem darf durch Eingangstüren keine Heizwärme entweichen und Leuchtreklame muss ab 22 Uhr ausgeschaltet werden.

„Begeistert sind wir nicht, aber wir müssen alle Anstrengungen unternehmen und gemeinsam etwas tun“, sagt Swen Rubel, Geschäftsführer des Handelsverbands Nordbaden und kritisiert, wie „unkonkret“ die Verordnung sei.

Die Formulierung der Paragrafen, die den Handel betreffen, ist sehr oberflächlich. So ist zum Beispiel nicht ersichtlich, ob Supermärkte oder Tankstellen, die häufig auch nach 22 Uhr geöffnet sind, ebenfalls ihre Leuchtreklame ausschalten müssen. Schon jetzt verzichten viele Geschäfte nach 22 Uhr auf Beleuchtung in den Schaufenstern.

Redaktion Redakteur in der Wirtschaftsredaktion

Copyright © 2025 Mannheimer Morgen