Familiendrama - Mann aus Frankenthal wirft seine zwei Monate alte Tochter aus dem Fenster / 32-Jähriger in Haft

Gedenkfeier für getötetes Baby

Von 
Lara Sturm
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Trauernde legen vor dem Haus der Familie Blumen, Kuscheltiere und Briefe ab und zünden Kerzen an.

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Frankenthal. Für das am Samstag bei einem Familiendrama getötete zwei Monate alte Mädchen aus Frankenthal findet heute Abend eine Gedenkfeier statt. Die Frankenthaler Initiative "SternenWutz" organisiert die Veranstaltung nach eigener Aussage in Absprache mit der Familie des Mädchens.

Die Tragödie hatte sich am frühen Samstagmorgen in Frankenthal in der Pfalz abgespielt. Ein 32-jähriger Mann warf während eines Streits seine zwei Monate alte Tochter aus dem Fenster seiner Wohnung im zweiten Stock. Zuvor hatte er seine Lebensgefährtin und seine sechs Jahre alte Tochter mit einem Messer verletzt. Der Säugling sei noch am Tatort gestorben, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit. Das Amtsgericht Frankenthal erließ Haftbefehl gegen den Mann.

Laut Polizei war der Mann mit seiner 20-jährigen Freundin in Streit geraten. Die Auseinandersetzung sei eskaliert. Der Mann habe mit einem Messer auf seine Lebensgefährtin eingestochen. Nachdem die Frau verletzt aus der Wohnung fliehen konnte, habe der Mann den Säugling gepackt und aus dem Fenster des Mehrfamilienhauses geworfen.

Als die Polizei am Tatort eintraf, habe sich der Mann noch in der Wohnung aufgehalten und seine vier und sechs Jahre alten Kinder aus einer früheren Beziehung festgehalten. Er habe ein Messer in der Hand gehabt. Die Beamten überwältigten den 32-Jährigen.

Bei der Festnahme wurde der Familienvater verletzt und kam zunächst in ein Krankenhaus. Nach wenigen Stunden wurde er wieder entlassen. Inzwischen sitzt der Mann in Untersuchungshaft.

Die Polizei teilte mit, dass die sechsjährige Tochter des Mannes ebenfalls Verletzungen durch Messerstiche erlitten hat. Das Mädchen wurde wie auch die Lebensgefährtin des 32-Jährigen in ein Krankenhaus gebracht. Zu näheren Hintergründen der Tat äußerten sich Polizei und Staatsanwaltschaft nicht.

Redaktion

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