Mannheim. Die Arbeitgeber lehnen die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro zum 1. Oktober weiter ab. Sie sehen darin einen Verstoß gegen die Tarifautonomie, weil der Gesetzgeber die Erhöhung an der Mindestlohnkommission vorbei beschlossen hat. Mit der von ihnen angekündigten Klage zögert der Arbeitgeberverband BDA allerdings noch. Vielleicht verzichtet er aber auch darauf, denn eine aktuelle Studie des Mannheimer Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) räumt mit einigen Vorurteilen gegen den Mindestlohn auf. Pikanterweise hat die Mindestlohnkommission die Untersuchung in Auftrag gegeben.
Der Mindestlohn hat sich demnach nicht als Jobkiller erwiesen. Zwar verließen Betriebe mit vier oder weniger Beschäftigten den Markt in Regionen, in denen die Beschäftigten vor der Einführung des Mindestlohns 2015 weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienten. „Ein Anstieg der Arbeitslosigkeit konnte jedoch nicht beobachtet werden“, so die ZEW-Forscher. Solange die Nachfrage hoch sei, würden die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei anderen Unternehmen einen Job finden.
Die Studie bestätigt aber auch, dass in Branchen, die besonders von der Einführung des Mindestlohns betroffen waren, der Umsatz im Verhältnis zu den eingesetzten Arbeitskräften angestiegen ist. Von einer höheren Arbeitsproduktivität profitierten zum Beispiel die Werbebranche oder das Verlagswesen.
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