Mannheim. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat nach Informationen dieser Redaktion Anklage gegen zwei Polizisten erhoben, die bei einem Einsatz im Mai dieses Jahres am Mannheimer Marktplatz für den Tod eines psychisch kranken Mannes verantwortlich gewesen sein sollen.
Auf Nachfrage hält sich die Staatsanwaltschaft am Donnerstag zunächst bedeckt, will die Anklage weder bestätigen, noch dementieren. Am Nachmittag teilt die Behörde dann mit: Man werde am Freitag, 9. Dezember, um 9 Uhr die Öffentlichkeit ausführlich informieren. Auf Anfrage nennt die Staatsanwaltschaft den Grund für ihre Zurückhaltung: „Nach der Rechtsprechung ist zunächst den Betroffenen ein angemessener Zeitraum einzuräumen, selbst den Verfahrensabschluss zur Kenntnis zu nehmen. Dies gebieten schon das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf ein faires Verfahren. Die ursprüngliche Frist endete am Montag.“ Man habe aber die Frist abkürzen können.
Angehörige als Nebenkläger
Laut Anklage wird einem der Beamten nach Informationen dieser Redaktion „Körperverletzung im Amt mit Todesfolge“ vorgeworfen. Dem anderen „fahrlässige Tötung durch Unterlassen“. Einer der beiden Beamten wird seit dem Vorfall am 2. Mai von den Anwälten der Gewerkschaft der Polizei vertreten. „Wir haben schon von Anfang an kritisiert, dass die Suspendierung beider Beamter vorschnell erfolgt ist. Was den Beamten in der Anklage vorgeworfen wird, zeigt nun: Die ausgesprochene Suspendierung ist so sicher nicht mehr haltbar“, sagt Thomas Mohr, Vorsitzender der Mannheimer Gewerkschaft der Polizei auf Anfrage. Zuständig für die Suspendierung der Ordnungshüter ist der Arbeitgeber der Beamten, das Polizeipräsidium Mannheim.
Bis zuletzt hatte das Präsidium die beiden Beamten vom Dienst suspendiert und ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Auf die Frage, wie man nun mit den Mitarbeitern weiterhin umgehen werde, verweist ein Präsidiumssprecher auf die ausführliche Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Mannheim. Bis diese veröffentlicht werde, wolle man sich zum Fall nicht äußern.
Ob es aber tatsächlich zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird, liegt nun in der Hand des Landgerichts Mannheim. Wann die Richter darüber entscheiden werden und ob die Anklageschrift bereits dort vorliegt, dazu konnte das Gericht am Donnerstag noch keine Angaben machen.
Allerdings wollen die Angehörigen des Verstorbenen – die Mutter und die Schwester des 47-jährigen Mannes mit kroatischen Wurzeln – im Fall eines Prozesses als Nebenklägerinnen auftreten. Sie werden dabei von der Anwaltskanzlei Gärtner/Slania vertreten, die laut Informationen dieser Redaktion in engem Kontakt mit der Familie des Verstorbenen steht.
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