Erfurt. Wo genau müssen Autofahrer beim Stoppschild oder beim Grünen Pfeil eigentlich anhalten? „An einem Stoppschild heißt es unmissverständlich: Halt und Vorfahrt gewähren“, sagt Karsten Raspe vom TÜV Thüringen. „Das Fahrzeug muss dabei zum völligen Stillstand kommen. Der Autofahrer muss direkt an der auf der Fahrbahn befindlichen Haltelinie stoppen“, so Raspe. Gibt es keine Haltelinie, stoppen die Autos dort, wo die andere Straße zu überblicken ist.
An unübersichtlichen Kreuzungen kann es nötig sein, nach einer Haltelinie auch noch ein zweites Mal zu stoppen. Nämlich an der sogenannten Sichtlinie, unmittelbar an der Kreuzungseinmündung. Ist zusätzlich noch eine Ampel im Einsatz, haben deren Lichtzeichen die höhere Priorität gegenüber dem Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen.
Missachtung kann teuer werden
Ähnlich verhält es sich beim Grünen Pfeil. Ist an der Ampel rechts neben dem Lichtzeichen ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht, so müssen hier bei Rot erst einmal generell alle Autofahrer an der Haltelinie anhalten. Wer vom rechten Streifen nach rechts abbiegen will, darf nach dem Stopp weiterfahren.
Bei Nichtbeachtung kann ein Bußgeld bis zu 35 Euro verhängt werden. Ein überfahrenes Stoppschild wird mit einem Verwarngeld von zehn Euro geahndet. Werden dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, sind beim Missachten 70 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. tmn
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