Baden-Württemberg
Südwest. In Baden-Württemberg gelten auch für Ungeimpfte keine Beschränkungen mehr für private Treffen. Daneben kann es wieder volle Stadien oder Konzertsäle geben: Bei Veranstaltungen muss die Zahl der Zuschauer oder Gäste nicht mehr begrenzt werden. Das sieht die neue Corona-Verordnung des Landes vor, die das Staatsministerium am Freitagabend notverkündete. Die Verordnung trat schon am Samstag, 19. März, in Kraft und hebt diese Auflagen damit einen Tag eher auf als bundesweit vorgesehen.
Das Land setzt das neue Infektionsschutzgesetz um, das am Freitag in Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde. Es sieht eigentlich das Ende der meisten bundesweiten Auflagen vor. Doch die grün-schwarze Landesregierung greift noch auf eine Übergangsregel zurück, mit der Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen zumindest noch zwei Wochen lang - bis zum 2. April - bestehen bleiben sollen. Damit will sie die momentane Infektionswelle brechen.
Bundesweit gilt die Maskenpflicht auf absehbare Zeit noch in Pflegeheimen, Kliniken und im Nahverkehr. Im Südwesten gilt mindestens bis zum 2. April noch eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen. Auch in Schulen und an Kitas soll zumindest für die zweiwöchige Übergangsfrist weiterhin Maske getragen werden.
An der bestehenden 3G-Regel soll sich in der Übergangszeit bis Anfang April ebenfalls nichts ändern. Das heißt: Wer ins Restaurant, zu einer Messe, in eine Ausstellung und viele andere Bereiche des öffentlichen Lebens will, muss geimpft, getestet oder genesen sein. Clubs und Diskotheken dürfen nur Geimpfte oder Genesene betreten, die noch dazu einen aktuellen Test vorweisen können.
Hessen
Auch in Hessen entfallen die bisherigen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Bei Veranstaltungen gibt es keine Vorgaben mehr bei den Zuschauerzahlen und zudem läuft die Kontaktdatenerfassung aus. Die übrigen hessischen Corona-Maßnahmen bleiben zunächst bis 2. April bestehen. Dies betrifft etwa den Zugang zu Restaurants. Auch die Maskenpflicht sowie Abstands- und Hygienekonzepte gelten im bisherigen Umfang weiter.
Hessen nutzt somit wie Baden-Württemberg die Übergangsfrist bis zum 2. April - daher bleiben im Bundesland zunächst viele Corona-Regeln bestehen. Die entsprechende Verordnung, die seit Samstag gilt, hatte das hessische Corona-Kabinett am Freitagabend beschlossen.
Für den Besuch von Gastronomie oder eine Hotelübernachtung ist weiter ein 3G-Nachweis nötig. Das bedeutet, Gäste müssen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Discos, Clubs und andere Tanzlokale dürfen ihre Innenbereiche nur mit der 2G-plus-Vorgabe öffnen - das bedeutet, Gäste ohne Boosterimpfung benötigen einen tagesaktuellen Test.
Auch die Maskenpflicht sowie Abstands- und Hygienekonzepte gelten im bisherigen Umfang weiter. Demnach muss der Mund-Nasen-Schutz drinnen etwa in Geschäften und im Restaurant bis zum Platz getragen werden. Draußen gilt die Maskenpflicht, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können. Auch beim Sport und in Museen gilt drinnen weiter 3G.
Für private Treffen gibt es keine Beschränkungen mehr - sie waren für Geimpfte und Genesene schon Anfang März weggefallen.
Rheinland-Pfalz
Auch in Rheinland-Pfalz bleiben einige Regeln vorerst bestehen, das Land lässt die Zügel aber etwas lockerer als Baden-Württemberg und Hessen. So gilt bis 2. April: Wo der Impf-, Test- oder Genesenenstatus kontrolliert wird, muss weiterhin überwiegend keine Maske mehr getragen werden. Im Einzelhandel und in anderen nicht-kontrollierten öffentlichen Bereichen gilt die Maskenpflicht weiter. Auch an allen weiterführenden Schulen bleibt es für zwei Wochen länger bei der Maskenpflicht auch am Platz. An den Schulen soll weiterhin zweimal die Woche anlasslos getestet werden.
In den Grund- und Förderschulen müssen Kinder und Lehrer seit dem vergangenen Montag keine Masken mehr während des Unterrichts tragen. Dieser Schritt war Anfang März von der Landesregierung beschlossen worden.
Wegen der Vorgaben des Bundesrechts entfallen aber ab diesem Sonntag Abstandsgebote, Kapazitäts- und Kontaktbeschränkungen. Die Möglichkeit, sich nach einer Infektion oder als erwachsene Kontaktperson wieder freizutesten, soll dann um zwei Tage verkürzt werden.
In Rheinland-Pfalz war am Freitag die neue Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft getreten, es ist mittlerweile die 32. Ausgabe. Große Änderungen enthält sie nicht, da die bisherige Regelung nach Beschluss der Landesregierung in wesentlichen Teilen bis zum 2. April fortgeschrieben wird. Das Land hatte dies mit Verweis auf die hohen Infektionszahlen begründet - allerdings auch eingeräumt, die Lage in den Krankenhäusern sei nicht dramatisch.
Wie es ab dem zweiten April weitergeht
Am 2. April endet dann die Übergangsfrist für die Länder, in der sie die bislang geltenden Schutzregeln weiter in Kraft lassen können. Anschließend fallen voraussichtlich bundesweit die Regeln weitestgehend weg.
Das neue Gesetz der Bundesregierung für das Corona-Management war am Freitag vom Bundestag beschlossen worden und hatte anschließend den Bundesrat passiert. Es sieht nur noch wenige allgemeine Vorgaben zu Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen vor. In Bussen und Bahnen soll weiterhin Maskenpflicht gelten können. Für regionale Hotspots sollen weitergehende Beschränkungen möglich sein, wenn das Landesparlament für diese eine besonders kritische Corona-Lage feststellt.
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