Stuttgart. Die baden-württembergische Landesregierung plant, zum 1. März die Corona-Verordnung zu beenden. Wie das Gesundheitsministerium mitteilt, soll das Landeskabinett nächste Woche einen entsprechenden Beschluss fassen.
Hintergrund ist die Entscheidung des Bundes, auf Grund der stabilen Infektionslage zu diesem Zeitpunkt für Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen die Masken- und Testpflicht auslaufen zu lassen. Die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen will der Bund nach heutigem Stand zum 7. April 2023 abschaffen.
Das sagt Gesundheitsminister Manne Lucha
„Baden-Württemberg ist in der Endemie angekommen. Was akute Atemwegserkrankungen angeht, bewegen wir uns auf dem Niveau vor der Pandemie. Klar ist, das Coronavirus bleibt uns erhalten. Wie wir uns eigenverantwortlich vor Infektionskrankheiten schützen können, wissen wir alle mittlerweile", so der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha.
Neben der Corona-Verordnung werden auch die noch bestehenden Ressortverordnungen aufgehoben. Diese sind die Corona-Erstaufnahme-Schutz Verordnung, Corona-Verordnung Schule und die Corona-Verordnung absonderungser-setzende Schutzmaßnahmen. Insgesamt 70 Corona-Verordnungen wurden seit dem 16. März 2020 von der Landesregierung erlassen, zählt man alle Fachverordnungen der Ministerien dazu, waren es weit über 300.
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