Neue Corona-Testverordnung

Ab Montag keine kostenlosen Bürgertests mehr in Baden-Württemberg

Von 
Kai Plösser
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Warteschlange vor dem Corona-Testzentrum auf den Kapuzinerplanken in Mannheim. © Christian Schall

Stuttgart. Mit Einführung der neuen Corona-Testverordnung des Bundes werden auch im Südwesten ab Montag keine kostenlosen Bürgertests mehr angeboten. Ausnahmen gelten dabei nach Angaben des baden-württembergischen Sozialministeriums vom Donnerstag für Kinder und Jugendliche sowie Menschen, die nicht geimpft werden können.

Gesundheitsminister Manne Lucha betonte, dass die kostenlosen Tests im Frühjahr und Sommer eine wichtige Rolle bei der Eindämmung des Coronavirus gespielt hätten. Nun aber habe eine neue Phase der Pandemie begonnen. „Jeder Bürgerin und jedem Bürger über zwölf Jahren können wir ein Impfangebot machen. Es ist deshalb richtig, dass der Bund nur noch zielgenau jenen Menschen den Test finanziert, die sie wirklich brauchen“, erklärte Lucha.

Welche Personen erhalten auch weiterhin kostenlose Testangebote?

Kostenlose Testangebote erhalten folgende Personen:

  • Kinder bis 12 Jahre
  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (bis zum 31. Dezember 2021)
  • Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten nicht geimpft werden konnten.
  • Schwangere (bis zum 31. Dezember 2021), da es die STIKO-Empfehlung für sie erst seit dem 10. September gibt. Danach können sich weiterhin Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel testen lassen (für sie hat die STIKO keine generelle Impfempfehlung ausgesprochen).
  • Stillende (bis zum 10. Dezember 2021), da es die STIKO-Empfehlung für sie erst seit dem 10. September gibt.
  • Personen, die sich wegen einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Absonderung begeben mussten, können sich kostenlos testen lassen, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.
  • Auch Studierende aus dem Ausland, die sich für ein Studium in Deutschland aufhalten und mit in Deutschland nicht anerkannten Impfstoffen geimpft wurden, können sich bis zum 31. Dezember 2021 kostenlos per Schnelltest testen lassen.
  • Außerdem können Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben, ich kostenlos mittels Schnelltest testen lassen.

Neben einem Lichtbildausweis muss ein entprechender Nachweis darüber vorgelegt werden, dass ein kostenloser Test weiter in Anspruch genommen werden darf. 

Keine Änderungen gibt es laut Ministerium bei Schulen, Krankenhäusern und Pflegeheimen. Letztere seien weiterhin auch dazu verpflichtet, nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern kostenfreie Tests anzubieten. "In diesen Bereichen bleiben die Tests weiterhin kostenlos, denn die Bewohner und Patienten sind auf soziale Kontakte angewiesen und brauchen die Besuche“, so Lucha. Auch die Pflicht für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten kostenlose Tests zur Verfügung zu stellen, bleibt weiterhin bestehen.

Redaktion

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