Mannheim. Um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern, hat die Stadt die besonders gefährdeten Bereiche an der Grenze zu Hessen umzäunt. Da die Arbeiten nun abgeschlossen sind, kann die erstmals im August erlassene Allgemeinverfügung gelockert werden. Wie die Stadt mitteilt, wurden die Lockerungen mit dem baden-württembergischen Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz abgestimmt.
Am Samstag, 7. Dezember, wird eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Ihr zufolge darf unter Beachtung der entsprechenden Maßnahmen im Mannheimer Stadtgebiet wieder gejagt werden. Ausgenommen hiervon ist im Hinblick auf das Seuchengeschehen im südlichen Hessen allerdings ein Streifen nördlich der A 6 bis hin zur Mannheimer Stadtgrenze.
Feuerwerk an Silvester und Neujahr möglich
Auf den Neckarwiesen zwischen der B 44 und der B 38 wurde die Leinenpflicht für Hunde aufgehoben. Sie galt zeitweise für das ganze Stadtgebiet. Die Regeln bezüglich des Abbrennens von Feuerwerk werden an Silvester und Neujahr vorübergehend aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ausgesetzt.
Die Stadt appelliert weiter an alle Bürgerinnen und Bürger, die bestehenden Regeln zu beachten. Durch die ergriffenen Maßnahmen der vergangenen Monate und die breite Akzeptanz in der Bevölkerung konnte die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Baden-Württemberg mit Ausnahme eines Falles verhindert werden. ales
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