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Muss „Teo“-Laden in Neckarhausen sonntags schließen?

Was Ende Dezember hoffnungsvoll gestartet ist, könnte schon bald eine Einschränkung erfahrfen. Nach einem Gerichtsurteil in Hessen gibt es Zweifel, ob der neue "Teo"-Laden in Neckarhausen sonntags öffnen darf

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Hans-Jürgen Emmerich
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Zur Eröffnung war der Andrang im Teo-Laden Neckarhausen groß. Noch ist er rund um die Uhr geöffnet. © Marcus Schwetasch

Neckarhausen. Kaum hat die von vielen Seiten gelobte Erfolgsgeschichte des Teo-Ladens in Neckarhausen begonnen, droht ihr Ungemach. Nach einem Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs müssen die dortigen Läden des Anbieters Tegut nämlich - wie herkömmliche Läden auch - an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben.

Zwar gilt das Urteil aus Kassel nicht unmittelbar für das Land Baden-Württemberg, aber man hat es hier durchaus im Blick. Denn das hessische Gesetz über die Ladenöffnung unterscheidet sich von dem entsprechenden Gesetz in Baden-Württemberg kaum. Deshalb „muss dieser Sachverhalt nun auch für Baden-Württemberg überprüft werden“, wie die Pressesprecherin des Rhein-Neckar-Kreises, Silke Hartmann, auf Nachfrage dieser Redaktion mitteilt.

Betreiber Tegut zeigt sich gelassen

Beim Betreiber, dem Unternehmen Tegut mit Sitz in Fulda, sieht man die Dinge noch gelassen. Wir haben dort nachgefragt, ob das Kasseler Urteil irgendwelche Auswirkungen auf den gerade erst eröffneten Teo-Laden in Neckarhausen oder an anderen Standorten im Rhein-Neckar-Kreis hat. „Nein, aktuell hat das Urteil nur Auswirkungen auf unsere Teos in Hessen“, schreibt Pressesprecher Matthias Pusch dazu. In Hessen müssten die meisten der 28 Standorte ab sofort an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben.

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Dass die Rechtslage in Baden-Württemberg ähnlich ist wie in Hessen, bestätigt er. „Es gibt leider auch in Baden-Württemberg nicht so eine klare Regelung wie zum Beispiel in Bayern, wo die Öffnungszeiten auf kommunaler Ebene entschieden werden dürfen.“ In Hessen hatte eine Entscheidung der Stadt Fulda das Verfahren ins Rollen gebracht. Dass es im Rhein-Neckar-Kreis zu ähnlichen Anordnungen kommt, glaubt man bei Tegut aktuell nicht.

Hoffnung auf neues Ladenschlussgesetz

Die Kleinstläden ohne Personal sind für viele Orte im ländlichen Raum ein Hoffnungsschimmer bei der Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs. Damit könnte es nun allerdings vorbei sein. „Für die strategische Weiterentwicklung des Konzepts heißt das zunächst einmal, dass wir alle bestehenden Teo-Standorte in Hessen zur Disposition stellen und neue Standorte in Frage stellen“, erklärt der Pressesprecher: „Wir hoffen aber gleichzeitig auf eine Modernisierung des hessischen Ladenöffnungsgesetzes, da der Koalitionsvertrag der neuen hessischen Landesregierung ausdrücklich die Möglichkeit einer Sonntagsöffnung von Angebotskonzepten wie dem Teo anspricht. Grundsätzlich halten wir an diesem Konzept fest.“

Das Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) regelt die Öffnung von Verkaufsstellen und das gewerbliche Feilbieten von Waren, wie es auf einer Webseite der Regierungspräsidien heißt. Das LadÖG löste das Ladenschlussgesetz des Bundes mit Wirkung zum 6. März 2007 ab. Zielsetzung des Gesetzes sei „eine weitgehende Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten von Montag bis Samstag bei gleichzeitiger Sicherstellung des grundsätzlichen Ladenschlusses an Sonn- und Feiertagen“.

Bürgermeister sieht vorerst keinen Handlungsbedarf

Für die Überwachung der Einhaltung der Ladenschlusszeiten sind die Gemeinden zuständig, Das bestätigt auch das Landratsamt. Was also wird die Gemeinde Edingen-Neckarhausen nun tun, die ja gerade erst die Eröffnung des Teo-Ladens groß gefeiert und die Schaffung des Standorts unterstützt hat? „Momentan betrifft das erstmal nur Hessen“, gibt sich Bürgermeister Florian König gelassen.

Bevor die Sache in Baden-Württemberg vor Gericht lande, müsse erst einmal jemand klagen. „Ich gehe davon aus, dass der Gesetzgeber da perspektivisch eine Änderung vornehmen wird“, setzt der Bürgermeister in dieser Sache auf das Land. Er frage sich, ob es noch zeitgemäß sei, eine derartige Einrichtung sonntags zu schließen, und zeigt sich „etwas überrascht“ von der Entscheidung des Gerichts. Denn im Grunde sei der Teo-Laden nichts anderes als ein großer begehbarer Automat, argumentiert er.

Gemeinde will erst einmal abwarten

„Ich bin wirklich froh, dass wir den Teo haben“, betont König: „Es wäre schade, wenn man da Steine in den Weg gerollt bekommen würde.“ Das Angebot sei ja gerade deshalb geschaffen worden, um die Versorgung der Menschen zu gewährleisten. Da spiele es keine Rolle, an welchem Wochentag es genutzt werde. „Wir werden jetzt einfach mal abwarten, was da auf uns zukommt“, ergänzt der Bürgermeister: „Momentan sehe ich das noch gelassen.“

Redaktion Aus Leidenschaft Lokalredakteur seit 1990, beim Mannheimer Morgen seit 2000.

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