Mannheim. Zwölf Autos gestreift in einer Nacht: Wie hoch der sechsstellige Sachschaden ist, den ein 17-Jähriger vor einer Woche in der Neckarstadt-West verursacht hat, ist zwar noch nicht klar. Allerdings lässt ein abgerissenes Autorad und die Fahrtstrecke, lediglich 200 Meter entlang Riedfeldstraße bis zur Fröhlichstraße nichts gutes erahnen. Dass der Minderjährige ohne Führerschein auch noch flüchtet, ist nur eine weitere Straftat von mehreren, die er in dieser Nacht begeht.
Bei Fahrerflucht drohen Geldstrafen - oder sogar eine Freiheitsstrafe
Denn tatsächlich zeigt der Blick ins Strafgesetzbuch (StGB) : Wer sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, anstatt anzuhalten und sich den Konsequenzen zu stellen, begeht Fahrerflucht. Dann drohen Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Laut StGB drohen zusätzlich neben der Strafe zwei bis drei Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot von maximal drei Monaten sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis.Das Strafmaß richtet sich nach der Höhe des vorliegenden Schadens.Wie oft aber flüchten Fahrer und Fahrerinnen in Mannheim nach einem Unfall vor den Konsequenzen und warum? Und in welchen Stadtteilen begehen Autobesitzer am häufigsten Fahrerflucht?
Ein Blick auf die angefragte Unfallstatistik vom Polizeipräsidium Mannheim für das Stadtgebiet zeigt: In den vergangenen zwei Jahren (also im Zeitraum vom Zeitraum 01. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2022) haben die Ordnungshüter insgesamt 4974 Unfälle mit Unfallflucht erfasst. In einigen Fällen davon konnten die Fahrer nicht ermittelt werden, so das PP Mannheim auf Anfrage. Davon ausgenommen sind laut PP allerdings die Verkehrsunfallfluchten, die auf den Bundesautobahnen begangen wurden.
Wo in Mannheim am meisten angerempelt wird
Trotzdem hält sich die Zahl der Unfallflüchtigen im Vergleich mit der Gesamtanzahl von Unfällen in Mannheim aber in Grenzen: 2022 hat es laut Verkehrsstatistik 10695 Unfälle in Mannheim geben. Rechnet man die wenigen Unfälle aus dem Vorjahr und Pandemiejahr dazu, sind weniger als die Hälfte der Unfallverursacher und Verursacherinnen danach einfach davon gefahren. Bei 86,15 Prozent davon hat es sich dabei um Parkrempler gehandelt, die bei der Polizei wiederum in zwei Kategorien eingeteilt werden: Zur Ersten zählen Unfälle auf Parkplätzen, in Parkhäusern und Tiefgaragen, von denen lediglich 723 Fälle im genannten Zeitraum erfasst wurden.
Nur Bruchteil leistet keine Hilfe
In der zweiten Kategorie, de gleichzeitig auch den größten Teil der Unfälle ausmacht, handelt es sich aber ums Anrempeln oder Streifen von geparkten Autos. „Am häufigsten flüchten Fahrer und Fahrerinnen nach Unfällen beim Vorbeifahren“, erklärt eine Polizeisprecherin. Wer also ein anderes Auto angerempelt hat, sollte bis 60 Minuten auf den betroffenen Eigentümer warten, um den Vorfall zu klären.

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Die Wartezeit hängt allerdings auch von den Umständen der Tat ab - mitten in der Nacht lohnt sich das Warten wohl kaum. Allerdings reicht ein Zettel an der Windschutzscheibe mit Namen und Kontaktdaten oft nicht aus, eine Garantie, dass der Zettel solange am Auto bleibt, bis ihn der Besitzer wirklich erreicht, gibt es nicht. Wer sich trotzdem entfernt, ohne den Schaden bei der Polizei zu melden, kann sich strafbar machen. Auch hier empfiehlt das PP Mannheim, lieber direkt die Ordnungshüter zu alarmieren. „Die ehrlichen Unfallverursacher rufen direkt an, andere wiederum hoffen darauf, nicht entdeckt zu werden“, sagt eine Polizeisprecherin.
Nach Parkrempler davongemacht: Neckarstadt-West in Mannheim vorne
Am häufigsten machen sich offenbar Parkrempler und Remplerinnen in der Neckarstadt-West unbemerkt aus dem Staub. Auf Platz zwei folgen die Innenstadt und der Jungbusch. Aber auch in Neckarau und Käfertal flüchten die Parkrempler oft, ohne die Polizei oder den Eigentümer zu informieren. Sicherer geparkt stehen dann wohl die Autos in der Schwetzingerstadt sowie in der Oststadt.
Zwar ist der Sachschaden bei solchen Streiffahrten oft größer als angenommen, besonders hohe Strafen drohen Fahrerflüchtigen aber dann, wenn andere Personen dabei verletzt oder sogar getötet werden. Davongefahren, ohne zu helfen sind in den vergangenen zwei Jahren in Mannheim aber nur ein Bruchteil von lediglich 4 Prozent der Fahrer und Fahrerinnen. Hier verzeichnet das PP Mannheim 215 Fälle in zwei Jahren. Laut Strafgesetzbuch ist es demnach Pflicht, sich um Opfer zu kümmern und Hilfe zu leisten. Gibt es nach einem Unfall sogar Todesopfer, drohen Fahrerflüchtigen sogar bis zu fünf Jahren Gefängnisstrafen wegen fahrlässige Tötung.
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Selbstanzeige möglich - innerhalb von 24 Stunden
Wen nach einer begangenen Fahrerflucht die Reue packt, der kann seine Strafe laut StGB durch eine Selbstanzeige mildern. Dafür muss die Anzeige innerhalb von 24 Stunden erfolgen, muss es sich um einen geringen Schaden handeln und darf die Polizei noch keine Ermittlungen aufgenommen haben.
Und im Fall des Jugendlichen in der Neckarstadt-West? Seine illegale Autofahrt endet an eine Hauswand. Aber auch das kann den jungen Mann nicht bremsen, der zu Fuß vor den Polizeikräften flüchtet. Gegen den Jugendlichen wird nun unter anderem wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht und Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt. Das Polizeirevier Mannheim-Neckarstadt ist auf der Suche nach Zeugen, die Angaben zu dem Unfallhergang und zu dem Verhalten des 17-Jährigen machen können: 0621/3301-0.
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