Mannheim. Im Streit mit dem schwäbischen Schokoladenhersteller Ritter Sport will der Mannheimer Online-Bio-Lebensmittelhändler bleibwacker nicht klein beigeben – auch wenn dem jungen Unternehmen im Falle einer Niederlage hohe Prozesskosten drohen. „Das kann ich einfach nicht, hier geht es um mein Recht“, sagt Gründer und Chef Matteo Wacker.
Der Schokoriese Ritter Sport hat das Mannheimer Unternehmen wegen eines bestimmten Produkts im Sortiment verklagt: ein Hafersnack in quadratischer Verpackung. Wacker zufolge sollen das Design und vor allem die Form der Verpackung eine Hommage an seine Heimat – die Quadratestadt Mannheim – sein. Ritter Sport sieht darin hingegen eine Markenrechtsverletzung und geht juristisch gegen bleibwacker vor. Am 18. November ist am Landgericht Stuttgart ein erster Prozesstermin angesetzt (Az. 17 O 192/25).
Bei einer Niederlage drohen bleibwacker mehrere Zehntausend Euro Kosten
Dass eine mögliche Niederlage vor Gericht teuer werden könnte, ist Wacker bewusst: „Sollte es durch alle drei Instanzen gehen und wir verlieren, müssen wir mit rund 80.000 Euro nur an Prozesskosten rechnen. Da wären eventuelle Schadenersatzforderungen durch Ritter Sport noch gar nicht eingerechnet“, sagt der Mannheimer Unternehmer.
Andererseits rechnet sich Wacker durchaus Chancen aus, in dem Markenrechtsstreit vor Gericht einen Sieg davontragen zu können: „Das ist kein trivialer Fall, es ist eben längst nicht ausgemacht, dass Ritter Sport Recht bekommt.“ Inzwischen habe er eine Anwältin gefunden, die auf Markenrecht spezialisiert sei und aktuell die Klageerwiderung vorbereite. „Sie hat schon mehr als 30 Produkte im Lebensmittelregal entdeckt, die auch eine quadratische Verpackung haben.“
Auch in sozialen Netzwerken erfahre man nach wie vor viel Unterstützung: So hätten sich auf einen entsprechenden Post Wackers hin zahlreiche Nutzerinnen und Nutzer gemeldet und auf andere quadratisch verpackte Lebensmittel hingewiesen. „Wenn es davon so viele gibt, gegen die Ritter Sport offenbar nicht vorgegangen ist, warum soll dann ausgerechnet unseres ein Problem sein?“, argumentiert Wacker. Die Zielgruppe des Hafersnacks sei außerdem eine völlig andere als die von Ritter Sport, der Riegel aus Mannheim enthalte nicht einmal Schokolade.
Ritter Sport sieht sich in der Pflicht, das eigene Markenrecht zu verteidigen
Der Schokoladenriese Ritter Sport, der seit langem mit dem Slogan „Quadratisch. Praktisch. Gut“ wirbt, argumentiert wiederum, dass man sich schon seit den 1970er-Jahren als einzige Schokoladenmarke ausschließlich auf das Quadrat konzentriere. „Wie Umfragen bereits seit Jahrzehnten zeigen, assoziiert die überwiegende Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland mit dieser Art der quadratischen Verpackung die Marke Ritter Sport – selbst wenn das Produkt in einer weißen Folie ohne Logo oder Beschriftung verpackt ist“, hatte eine Sprecherin des Unternehmens aus Waldenbuch bei Stuttgart kürzlich dieser Redaktion erklärt.
Die sogenannte „dreidimensionale Marke“ geschützte Verpackungsform sei eine der bekanntesten Marken Deutschlands, so die Sprecherin weiter. „Wenn wir diese in Kollisionsfällen nicht verteidigen, verlieren wir letztendlich unseren Markenschutz. Zwischen Schokolade und Müsliriegeln besteht dabei – juristisch betrachtet – Warenähnlichkeit, was bei einer Markenkollision ausreicht.“ Die zusätzliche Verwendung der Begrifflichkeit „Quadrat“ durch die Firma Wacker unterstreiche noch diese Form und verstärke somit die Markenkollision.
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