Die richtigen Dokumente

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imp
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Wenn endlich die Fahrprüfung bestanden wurde, fehlt nur noch das eigene Fahrzeug, um unabhängiger zu sein. Doch bei der Anmeldung eines Autos gibt es einiges zu beachten.

Ein Fahrzeug kann man nur bei der Zulassungsstelle, die für den eigenen Hauptwohnsitz zuständig ist, anmelden. Und ohne einen gültigen Personalausweis oder Reisepass braucht man sich erst gar nicht auf den Weg zur Zulassungsstelle zu machen, denn wer kein gültiges Ausweisdokument besitzt, darf auch kein Auto anmelden. Ebenfalls notwendig sind eine Bestätigung, dass man eine Kfz-Versicherung sowie eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen hat. Handelt es sich bei dem anzumeldenden Auto um einen Gebrauchtwagen, wird die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie der Nachweis der letzten Hauptuntersuchung verlangt. Wird ein Neuwagen angemeldet, dann wird die Zulassungsbescheinigung Teil I – der Fahrzeugschein – bei der Zulassungsstelle erstellt. Vorlegen muss man dann neben den Nachweisen Teil II auch die coc-Bescheinigung des Herstellers – diese erhält man vom Händler.

Wer alle erforderlichen Unterlagen beisammen hat, kann sein Fahrzeug auf der Zulassungsstelle anmelden. Nach der erfolgreichen Zulassung erhält man dort auch seine neuen Nummernschilder.

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Wem es zeitlich nicht möglich ist, persönlich auf der Zulassungsstelle vorstellig zu werden, der muss nicht verzagen, denn spezielle Kfz-Zulassungsdienstleister übernehmen diese lästige Aufgabe. Diesen gibt man alle nötigen Unterlagen, stellt ihnen eine Vollmacht aus, und sie kümmern sich um alles.

Auch wenn ein Fahrzeug stillgelegt werden soll, übernehmen dies die Kfz-Zulassungsdienstleister. Hierfür benötigen sie neben einer Vollmacht dann die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen für die Entstempelung. imp

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