Kommunalwahlen

NRW-Stichwahlen - Uneinheitliches Bild bei Wahlbeteiligung

In vielen NRW-Städten entscheidet sich heute, wer Oberbürgermeister wird. Bei der Wahlbeteiligung gibt es traditionell einen Unterschied zwischen Stichwahl und der ersten Abstimmung.

Von 
dpa
Lesedauer: 
Eine Wahlhelferin gibt einen Stimmzettel aus. Landesweit fällt die Wahlbeteiligung unterschiedlich aus. © Benjamin Westhoff

Köln. Bei der Wahlbeteiligung bei den Stichwahlen in Nordrhein-Westfalen zeichnet sich bislang ein uneinheitliches Bild ab. In der Millionenstadt Köln, wo Grüne und SPD um das Amt des Oberbürgermeisters kämpfen, gaben nach Angaben der Stadt bis 13.00 Uhr rund 21,2 Prozent der knapp 808.000 Wahlberechtigten ihre Stimme ab. In Dortmund, wo Kandidaten von SPD und CDU um das OB-Amt antreten, lag die Beteiligung gegen 13.00 Uhr bei 22,93 Prozent (letzte Stichwahl 2020: 24,19 Prozent). 

Ein anderes Bild ergibt sich in den Städten, wo die AfD bei der Stichwahl im Rennen ist. In Duisburg lag die Wahlbeteiligung nach Angaben einer Sprecherin um 12.00 Uhr bei 26,96 Prozent (letzte Stichwahl 2012: 15,11 Prozent). In Gelsenkirchen hatten sich bis 11.00 Uhr 26,31 Prozent der Wahlberechtigten an der Abstimmung beteiligt. Das ist ein deutlicher höherer Wert als noch vor fünf Jahren. 2020 waren es zum gleichen Zeitpunkt 20,98 Prozent. In beiden Städten sind jeweils ein SPD- und ein AfD-Kandidat in die Stichwahl gegangen.

Noch bis 18.00 Uhr sind die Menschen in den betroffenen Kommunen und Kreisen zur Abgabe ihrer Stimmen bei den Stichwahlen aufgerufen. Bei der ersten Stimmabgabe vor zwei Wochen hatten landesweit bis 12.00 Uhr etwa 32 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimmen abgegeben. Traditionell ist das Interesse bei der Stichwahl niedriger.

Warum Stichwahlen?

Stichwahlen gibt es überall dort, wo im ersten Durchgang vor zwei Wochen keiner der Kandidaten mehr als die Hälfte der Stimmen holte. In 21 kreisfreien Städten wird um die Oberbürgermeisterposten und in 15 Kreisen um die Landratsämter gekämpft. Außerdem werden noch in mehr als 100 kreisangehörigen Städten in Stichwahlen Bürgermeister gewählt. 

Wer darf wählen?

Bei den Stichwahlen abstimmen dürfen all jene, die bereits im ersten Wahlgang vor zwei Wochen in ihrer Kommune wahlberechtigt waren. Sie erhalten keine neue Wahlbenachrichtigung. Es wurden aber Wahlerinnerungsschreiben verschickt. Auch ohne Wahlbenachrichtigung oder Erinnerungsschreiben können Bürger im Wahlraum wählen, sofern sie keinen Briefwahlantrag gestellt haben. Dann müssen sie einen Lichtbildausweis mitbringen.

Nicht wählen dürfen jene, die erst nach der ersten Wahlrunde am 14. September 16 Jahre alt wurden und damit das Kommunalwahlalter erreichten. Die Voraussetzungen für eine Wahlberechtigung müssen bereits bei der Hauptwahl vorgelegen haben.

© dpa-infocom, dpa:250928-930-94039/2

Copyright © 2025 dpa

VG WORT Zählmarke