Landgericht

Zu Tode stranguliert? Am Donnerstag Prozessbeginn am Mannheimer Landgericht

Von 
Angela Boll
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Am Donnerstag beginnt am Mannheimer Landgericht der Prozess gegen zwei junge Männer. Die Tat, um die es geht, soll teilweise gefilmt worden sein. © dpa

Mannheim. Das grausame Szenario muss sich über einen längeren Zeitraum hingezogen haben. Am 17. April 2021 treffen sich in dem Partykeller eines Wohnhauses auf der Rheinau zunächst drei Kumpels. Sie gönnen sich ein paar Drinks, feiern und trinken weit über den Durst. Es gibt Whiskey und Jägermeister – unter anderem. Der Gastgeber, ein 28-Jähriger, hat seine Bekannten (30 und 23 Jahre alt) eingeladen, einen bestimmten Anlass gibt es nicht.

Der 28-Jährige selbst wohnt in dem Haus. Im Laufe des Abends, davon gehen die Ermittler aus, geraten die Männer in Streit. Das Ganze eskaliert. In der Folge soll, so steht es nun in der Anklage, der 23-Jährige dem Gastgeber eine teilweise gefüllte Flasche auf den Kopf geschlagen haben. Später, so heißt es, habe der 23-Jährige den 28-Jährigen in den Schwitzkasten genommen und gewürgt – so lange bis er erstickte. Der 28-Jährige stirbt im Partykeller, die Reanimation des Notarztes vor Ort bleibt erfolglos.

Sterbendes Opfer bestohlen?

Wegen Totschlags muss sich der 23-jährige mutmaßliche Täter, ein Student aus Mannheim ab dem heutigen Donnerstag vor dem Landgericht verantworten. Ebenfalls angeklagt ist sein 30-jähriger Begleiter, denn er soll, so beschreibt es die Anklage, das Geschehen nicht nur beobachtet haben, ohne einzugreifen, sondern auch einige Szenen des Abends mit seinem Handy gefilmt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unterlassene Hilfeleistung, Unterschlagung und Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen vor.

Nach Angaben der Ermittler habe der 30-Jährige am frühen Morgen gegen 6.20 Uhr den Notruf gewählt und dann erst seinen Kumpel gebeten, mit dem Strangulieren aufzuhören. Daraufhin habe der 23-jährige Angreifer von dem Gastgeber abgelassen und sei aus dem Keller geflüchtet. Der 30-Jährige, der die körperliche Attacke bis dahin beobachtet hatte, habe nun den Geldbeutel des bereits lebensgefährlich verletzten Opfers geschnappt und daraus 151 Euro Bargeld sowie verschiedene Bankkarten gestohlen. Im Anschluss soll er vor dem Haus auf Polizei und Rettungskräfte gewartet haben. Der nun wegen Totschlags angeklagte 23-Jährige war noch in der Tatnacht unter anderem mit einem Polizeihubschrauber gesucht und schließlich in Wiesloch aufgegriffen worden. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Zu den Vorwürfen hat er bislang nichts ausgesagt. Sein 30-jähriger Kumpel, ein Lagerist, ist auf freiem Fuß.

Die Eltern des Getöteten treten als Nebenkläger auf. Nach Verlesung der Anklage werden beide Männer erneut die Gelegenheit haben, sich zu den Vorwürfen zu äußern.

Frage nach der Schuldfähigkeit

Zu dem Prozess sind mehrere Zeugen geladen, außerdem stellt eine Rechtsmedizinerin ihr Gutachten über die Verletzungen des Opfers vor. Ein psychiatrischer Sachverständiger wird sich zur Schuldfähigkeit des Angeklagten äußern. Bei dem 23-jährigen Hauptangeklagten war nach der Festnahme ein Blutalkoholwert von mehr als zwei Promille gemessen worden. Das Opfer hatte 1,6 Promille, bei dem Dritten, der das Geschehen teilweise gefilmt hatte, wurde kurz nach der Tat eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille festgestellt.

Die verschiedenen Sequenzen, die der 30-Jährige an dem Abend gefilmt hatte, waren durch die Polizei beim Untersuchen des Handys entdeckt worden. Sie waren offenbar nicht an weitere Personen weitergeleitet worden. Das Filmmaterial dokumentiere laut Staatsanwaltschaft zum Teil „belanglose Unterhaltungen“ des Abends, allerdings soll der 30-Jährige mit seinem Handy auch Szenen der Strangulation gefilmt haben.

Für den Prozess hat das Landgericht insgesamt sechs Verhandlungstage geplant. Das Urteil soll am Donnerstag, 27. Januar, verkündet werden. Ob sich die beiden Männer zu der Tat äußern werden, ist nicht bekannt.

Redaktion Lokalredakteurin, Gerichtsreporterin, Crime-Podcast "Verbrechen im Quadrat"

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