Mannheim. Bereits im Frühjahr fand die Kontrollserie „Für ein gutes Miteinander in der Fußgängerzone“ statt, bei der Rad- und E-Scooter-Fahrer sowie Fahrer von Lieferfahrzeugen über die geltenden Regeln auf den Planken sowie in der Breiten Straße aufgeklärt wurden. Wie die Stadt Mannheim mitteilte, wurde die Aktion über die Sommermonate hinweg fortgeführt, um weiterhin für ein gutes Miteinander zu werben und die in der Fußgängerzone geltenden Regeln präsent zu halten.
Insgesamt wurden 178 Fahrradfahrer angehalten, die außerhalb der erlaubten Zeiten durch die Fußgängerzone fuhren. Außerdem wurden 25 E-Scooter-Fahrer angehalten, die zu keiner Zeit in der Fußgängerzone hätten unterwegs sein dürfen. Die Stadt weist darauf hin, dass die Regeln zum Befahren der Fußgängerzone an den Zufahrten ausgeschildert sind und für mehr Rücksichtnahme eingehalten werden sollen.
Diese Regeln gelten in der Mannheimer Fußgängerzone:
- Radfahren ist zwischen 20 und 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen erlaubt – also dann, wenn weniger Fußgänger unterwegs sind.
- Das Befahren der Fußgängerzone mit E-Scootern ist zu jeder Tageszeit grundsätzlich untersagt.
- Wer mit dem Fahrrad oder E-Scooter unterwegs ist, sollte die dafür vorgesehenen Wege nutzen und nicht den Gehweg – das gilt für das gesamte Stadtgebiet.
- Lieferfahrzeuge dürfen die Planken nur zwischen 0 und 11 Uhr befahren.
- Lieferfahrzeuge müssen ihre Geschwindigkeit anpassen.
- Ladezonen in den anliegenden Seitenstraßen sind dem Lieferverkehr vorbehalten und müssen freigehalten werden.
- Die Blindenleitsysteme sind unbedingt freizuhalten, damit sich in ihrer Sicht beeinträchtigte Personen orientieren und sicher fortbewegen können. Das gilt selbstverständlich für das gesamte Stadtgebiet.
Zur Querung der Planken zugelassene Seitenstraßen nutzen
Wer mit dem Rad oder E-Scooter in die Innenstadt fahren möchte, kann dies in angemessenem Tempo ganztägig in der parallel zu den Planken verlaufenden Kunststraße oder Fressgasse. Die Überquerung der Planken und der Breiten Straße mit dem Fahrrad ist in folgenden Bereichen möglich:
- Zwischen O2/O3
- Zwischen P2/P3
- Zwischen T1/S1
- Zwischen I1/H1
Auch im kommenden Jahr sollen die Kontrollaktionen für mehr Sicherheit und Rücksichtnahme in der Fußgängerzone fortgesetzt werden.
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