Oberbürgermeisterwahl

Ludwigshafen: Briefwahlanträge ab 11. August möglich

Von 
Maike Rudolph
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Ludwigshafen. Am 21. September findet in Ludwigshafen die Oberbürgermeisterwahl statt. Wie die Stadtverwaltung mitteilte, endet die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen am 4. August um 18 Uhr. Der Wahlausschuss entscheidet am Folgetag, dem 5. August, über die Zulassung der Kandidatinnen und Kandidaten.

Antragsverfahren per Post, Online oder E-Mail

Das Online-Antragsverfahren für die Briefwahl steht voraussichtlich ab Montag, 11. August, über die Homepage der Stadt zur Verfügung. Online-Anträge sind dann bis Dienstag, 16. September, 12 Uhr möglich. Die Online-Beantragung kann auch genutzt werden, wenn Wahlberechtigte noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Die Wahlbenachrichtigungen werden bis 31. August im Stadtgebiet verteilt. Auf der Wahlbenachrichtigung ist ein personalisierter QR-Code abgedruckt, der den Zugang zum Online-Antrag für die Briefwahl ermöglicht.

Die Briefwahl kann auch per Post bei der Stadtverwaltung Ludwigshafen, Wahlamt, Postfach 211220, 67012 Ludwigshafen, beantragt werden. Anträge per Mail sind unter briefwahl@ludwigshafen.de möglich. Bei Anträgen per Post oder E-Mail müssen laut Stadtverwaltung der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum sowie eine vollständige Mailadresse angegeben werden.

Ab Montag, 18. August, öffnet auch das Briefwahlbüro im Pfalzbau, Kaiser-Wilhelm-Straße 39a. Dort können Briefwahlanträge auch persönlich gestellt und abgeholt werden. Vor Ort kann auch direkt gewählt werden.

Briefwahlunterlagen

Das Antragsformular befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigte haben die Möglichkeit, mit dem Briefwahlantrag für die Wahl am 21. September gleichzeitig Briefwahl für eine eventuelle Stichwahl am 12. Oktober zu beantragen. Auch Briefwahlanträge für nur einen der beiden möglichen Wahlgänge sind möglich. Wer Briefwahl für die Wahl am 21. September 2025 online beantragt hat, erhält die Briefwahlunterlagen für eine etwaige Stichwahl automatisch.

Abgabe möglich bis 18 Uhr

Die Wahlbriefumschläge müssen spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag, 21. September 2025, um 18 Uhr im Briefwahlbüro im Pfalzbau, Eingang Kaiser-Wilhelm-Straße 39a, vorliegen oder im Behördenbriefkasten der Stadtverwaltung, Bismarckstraße 25, eingeworfen werden. Am Wahlsonntag ist das Briefwahlbüro durchgehend von 8 bis 18 Uhr offen.

In den Wahllokalen im Stadtgebiet werden am Wahltag keine Briefwahlunterlagen angenommen. Es ist, anders als bei der Bundestagswahl im Februar, auch nicht möglich, mit dem Wahlschein im Wahllokal zu wählen.

Redaktion

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