Rhein-Neckar . Im Prozess um zwei getötete Ukrainerinnen soll am Montag um 14 Uhr am Landgericht in Mannheim das Urteil fallen. Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage hatten am Freitag eine Verurteilung zu lebenslangen Haftstrafen gefordert. Staatsanwaltschaft und Nebenklage beantragten außerdem eine Feststellung der „besonderen Schwere der Schuld“. Sollte das Schwurgericht dem folgen, gilt es als fast ausgeschlossen, dass die Angeklagten nach 15 Jahren freikommen und ihre Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Frühestens nach 15 Jahren kann eine lebenslange Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden.
Ein Ehepaar aus Sandhausen plante den Mord an den Frauen aus der Ukraine akribisch, um an das Baby der jüngeren zu kommen. Es musste sich seit Anfang Januar wegen Mordes und der Entziehung Minderjähriger vor Gericht verantworten. Beide haben die Taten zu Beginn der Verhandlung eingeräumt.
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