Medizinische Berufe - Hunderte Pflegende bisher ungeimpft

Einrichtungsbezogenen Impfpflicht - ab Juni drohen im Rhein-Pfalz-Kreis Strafen

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sal
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Pflegekräfte müssen sich laut Gesetz impfen lassen. © dpa/Sebastian Willnow

Rhein-Neckar. Die Gesundheitsbehörden in der Metropolregion haben mit der Nachverfolgung der im März vom Bundestag beschlossenen einrichtungsbezogenen Impfpflicht begonnen. Wie eine Sprecherin des Rhein-Pfalz-Kreises am Montag auf Anfrage dieser Redaktion sagte, seien die Betroffenen bereits angeschrieben und gebeten worden, Impfnachweise vorzulegen. Bis Mitte vergangener Woche seien 832 Personen bekannt gewesen, auf die das zutreffe. Es entziehe sich aber der Kenntnis der Kreisverwaltung, ob aus allen Einrichtungen authentische Meldungen vorliegen. Die Meldepflicht liegt ausschließlich bei den Einrichtungen.

2500 Euro und Berufsverbot

Ob eine Einrichtung oder ein Unternehmen meldepflichtig ist, könne man als Gesundheitsbehörde für den Kreis sowie die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer nicht sagen, da man nicht wisse, wie viele Einrichtungen und Unternehmen es gibt, die Personal beschäftigen, das die Anforderungen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht erfüllt. Mit Konsequenzen müssten die betreffenden Personen im Juni rechnen, wenn die entsprechenden Einrichtungen angehört worden seien. Erst dann drohten Geldstrafen von bis zu 2500 Euro und ein Berufsverbot.

Wie der Rhein-Neckar-Kreis auf Anfrage mitteilte, bearbeite man gerade rund 2700 Vorgänge aus knapp 740 Einrichtungen. Über 500 Vorgänge hätten bereits abgeschlossen werden können, weil in den meisten Fällen zwischenzeitlich doch eine Immunisierung nachgewiesen werden konnte. Kürzlich wurden außerdem rund 1300 Schreiben an Mitarbeitende aus Krankenhäusern und Kliniken verschickt. Hier warte man auf Rückmeldung. Strafen seien bisher keine verhängt worden. 

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