Rat- und fassungslos

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Zum Thema Rheindammsanierung:

Nach allem was man hört, beharrt das Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) darauf, auch beim Einbringen einer Spundwand in den bestehenden Damm anstelle der Neuerrichtung eines Erddammes, zahlreiche Bäume fällen zu müssen. Man kann daraus den Eindruck gewinnen, dass es die Behörde bewusst darauf anlegt, möglichst viele kerngesunde Laubbäume zu beseitigen, als würde das mit einer Prämie honoriert.

Dies, obwohl die Wohlfahrtswirkung des Waldes bekannt ist und obwohl in ganz Deutschland der Wald leidet. Hinzu kommt vorliegend, dass es sich um den Bestandteil eines wichtigen Naherholungsgebietes handelt. Man muss Bediensteter einer Behörde sein, um auf die Idee zu kommen, einen Baum wegen der Gefahr herabfallender Äste zu fällen. Auf dem gleichen Niveau bewegt sich das Argument, man müsse die Bäume entfernen, um den Raubvögeln die Jagd auf Nagetiere zu ermöglichen, die die Stabilität des Dammes gefährden. Als könnten diese nicht genau so gut auf den Ästen der Bäume sitzen und von dort aus ihre Beute erlegen. Im Übrigen kann man sich nicht auf deren Präsenz verlassen und muss anderweitig gegen die Nager vorgehen.

Mit Erstaunen registriert man, dass die Stadtspitze jubelt, weil das RP offensichtlich bereit ist, einen durch Urteil des VGH Baden-Württemberg im Verfahren um den Damm in Rheinstetten ausdrücklich festgestellten Abwägungsmangel, nämlich die Nichtberücksichtigung eine Spundwand bei der Planung, zu beheben. Man kann daraus den Eindruck gewinnen, dass in der Stadtverwaltung niemand eine Ahnung von der Struktur eines Planfeststellungsverfahrens hat. Denn bereits dieser Mangel würde im vorliegenden Fall genügen, das Projekt scheitern zu lassen. Die Untere Wasserbehörde muss beim derzeitigen Sachstand den Antrag des Landes wegen seiner Rechtswidrigkeit ablehnen.

Das alles macht einen rat- und fassungslos. Berauscht von dem Gedanken, einen „richtliniengetreuen“ Damm zu planen und zu errichten, hat die Behörde eine Maßnahme in Angriff genommen, ohne über deren Rechtmäßigkeit ernsthafte Überlegungen anzustellen.

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Jörg Schmidt
Ort
Mannheim
Datum