Dieser wunderbare, einfühlsame Artikel von Esther Lehnhardt hat mich sehr nachdenklich gemacht. Man kann diese „Problematik“ sowohl rational als auch emotional sehen. Das Selbstbestimmungsgesetz hat 2024 das Transsexuellengesetz (TSG) abgelöst. Damit wird das TSG, das 1981 in Kraft trat und mehrmals reformiert wurde, endgültig gestrichen. Soweit die rationale Seite. Die emotionale Seite ist ein vielschichtigeres Spektrum, dessen Realisierung – besser gesagt Verinnerlichung – in der Gesellschaft nicht mit einem Federstrich vollzogen werden kann. In unserem Grundgesetz ist unter anderem aufgeführt, „dass jeder Mensch das Recht auf Freiheit und Unversehrtheit hat“. Das schließt auch die „seelische Identität“ mit ein. Diese „andere“ Minderheit, die mit der modernen Gesetzgebung allen anderen Menschen gleichgestellt wird, gibt es schon seit „Menschengedenken“ und sollte endlich als „wie du und ich“ respektiert werden. Kontraproduktiv erscheinen mir die „CSD Paraden“, die die „andere Veranlagung“ einer Minderheit in schrillen Tönen verherrlicht. Ich sehe das eher als einen Hilferuf, der mit der jetzigen Gesetzgebung wirklich gehört wurde.
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