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Das Haus E1: Hier sitzen Jugendliche im Regelvollzug. Dort arbeiten Herr Becher und seine Kollegen. FN-Reporterin Nicola Beier war zwei Tage mit dabei.
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21 Insassen sitzen im Regelvollzug in Haus E1. Diese befinden sich auf einem Stockwerk im zweiten Stock. Im ersten Stock ist die Reset-Abteilung mit acht Plätzen und weitere 13 Plätzen für Durchgangshäftlinge. Das sind Gefangene, die für Gerichtsverhandlungen im Landgerichtsbezirk Mosbach für einige Tage nach Adelsheim überstellt und nur kurze Zeit untergebracht werden.
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Herr Becher ist Justizvollzugsbeamter in der JVA Adelsheim. Er arbeitet in Haus E1 und betreut gemeinsam mit seinen Kollegen die Häftlinge.
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Die Zelle eines Häftlings ist neun Quadratmeter groß. Früher teilten sich zwei Insassen eine Zelle. Heute gibt es nur Einzelbelegungen - mit wenigen Ausnahmen. Die Ausstattung der Zelle ist zweckmäßig: Es gibt ein Bett, einen Tisch mit Stuhl, einen Schrank, ein Waschbecken und eine Toilette. Einen Fernseher müssen die Insassen mieten, ein Radio können sie kaufen.
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Der Versammlungsraum im zweiten Stock dient für Besprechungen. Dorthin können sich die Beamten auch in ihrer Pause zurückziehen.
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Es gibt einen Freizeitraum, in dem die Insassen Biliard oder Tischkicker spielen können. Manchmal macht sogar ein Beamter mit. Außerdem gibt es eine Tischtennisplatte auf dem Stockwerk.
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Pro Stockwerk gibt es eine Küche, die sich die Häftlinge in ihrer Freizeit teilen.
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Jeder Insasse hat im Kühlschrank sein eigenes Fach, in dem er Lebensmittel aufbewahren kann. Diese und weitere Produkte wie Tabak können sie zwei Mal im Monat einkaufen.
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Die Dusche der Häftlinge.
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Das Mittagessen wird täglich von Insassen in der Anstaltsküche zubereitet und anschließend auf die einzlenen Häuser verteilt.
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Abendessen und Frühstück werden bereits nachmittags verteilt. Es gibt fünf Scheiben Brot und zwei Würstchen. Magarine und Marmelade werden in Wochenrationen am Wochenende verteilt.
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Im A-Gebäude können Häftlinge Besuch empfangen. Dieser muss angemeldet sein. Justizvollzugsbeamte beaufsichtigen die Gespräche.
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Es gibt auch einzelne Gesprächsräume, in denen Häftlinge beispielsweise mit ihren Anwälten sprechen können.
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Eine BgH-Zelle (Besonders gesicherter Haftraum): In diesem in der Regel nur mit einer Matratze ausgestatteten Haftraum werden Gefangene untergebracht, die Gewalt gegen sich selbst oder andere ausüben, oder die akut suizidgefährdet sind. Sie haben dabei nur eine reißfeste Kutte an. Auch die Matratze ist aus reißfestem Material.
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