Mannheim. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Anwohnerparken in Freiburg nimmt man bei der Stadt Mannheim gelassen auf. Das Gericht habe nicht die Höhe der Gebühren beanstandet, sondern die Ausgestaltung der Satzung beziehungsweise die Frage, ob nicht stattdessen eine Rechtsverordnung hätte erlassen werden müssen, erklärte ein Sprecher am Mittwoch auf Anfrage. Man warte nun auf die schriftliche Urteilsbegründung und werde dann „mögliche Schritte prüfen“.
In Freiburg hatte ein FDP-Stadtrat gegen die Erhöhung der jährlichen Gebühr für den Anwohnerparkausweis auf 360 Euro für ein durchschnittliches Auto geklagt – und am Dienstag vom Bundesverwaltungsgericht Recht bekommen. Das Gericht monierte drei Punkte: Erstens hätte die Stadt anstelle einer Satzung eine Rechtsverordnung erlassen müssen. Zweitens stufte das Gericht verschiedene Sozial-Ermäßigungen als unzulässig ein. Drittens seien die Gebührensprünge, die in Freiburg für unterschiedlich lange Fahrzeuge vorgesehen waren, zu groß. Bei der grundsätzlichen Höhe der Gebühren von 360 Euro pro Jahr hatten die Richter allerdings keine Bedenken.
Mannheim hatte die Gebühr für einen Anwohnerparkausweis zu Beginn dieses Jahres von 30,70 Euro auf 63,75 Euro erhöht. Im kommenden Jahr sollen dann laut Beschluss 95,63 Euro, ab 2025 schließlich 127,50 Euro fällig werden.
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